Deutsche Regierung will Kronzeugenregelung einschränken

Die deutsche Regierung will die sogenannte Kronzeugenregelung einschränken. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzentwurf, wonach einem Straftäter, der Angaben zu einer anderen Tat macht, eine Strafmilderung nur noch in einem eng umrissenen Rahmen gewährt werden kann.

Die deutsche Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Archiv) (Bild: sda)

Die deutsche Regierung will die sogenannte Kronzeugenregelung einschränken. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzentwurf, wonach einem Straftäter, der Angaben zu einer anderen Tat macht, eine Strafmilderung nur noch in einem eng umrissenen Rahmen gewährt werden kann.

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bezeichnete den Entwurf als „ersten Schritt zur Stärkung des Rechtsstaats und des Gerechtigkeitsempfindens“.

Die umstrittene Kronzeugenregelung war 2009 von der damaligen Koalitionsregierung aus CDU/CSU und SPD wieder eingeführt worden. Sie sieht eine Straferleichterung vor, wenn ein so genannter Kronzeuge zur Aufklärung einer anderen Tat beiträgt.

Nach Angaben des deutschen Justizministeriums soll dies künftig nur noch dann möglich sein, wenn sich die Angaben des Kronzeugen auf eine Tat beziehen, „die mit seiner Tat im Zusammenhang“ steht.

Dies könne zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Hehler die Mitglieder einer seit langem agierenden Diebstahlsbande aufdeckt, von der er Waren bezogen hat. Damit werde die Straferleichterung wieder auf „ein rechtsstaatlich vertretbares Mass“ reduziert, erklärte Leutheusser-Schnarrenberger.

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