Deutsche Zollbeamte befreien Äffchen aus Schuhkarton

Deutsche Zollbeamte haben am Autobahn-Grenzübergang Basel-Weil am Rhein ein Äffchen aus einem Schuhkarton befreit. Den Karton entdeckten sie bei einer Ausreisekontrolle an der Schweizer Grenze in einem Fahrzeug. Das Äffchen gehört zur geschützten Art der Weissbüschelaffen.

Ein Weissbüschelaffe unter einer Rotlichtlampe (Symbolbild) (Bild: sda)

Deutsche Zollbeamte haben am Autobahn-Grenzübergang Basel-Weil am Rhein ein Äffchen aus einem Schuhkarton befreit. Den Karton entdeckten sie bei einer Ausreisekontrolle an der Schweizer Grenze in einem Fahrzeug. Das Äffchen gehört zur geschützten Art der Weissbüschelaffen.

Die Zollbeamten fanden den Karton hinter dem Beifahrersitz des Fahrzeugs, wie das Hauptzollamt Lörrach am Freitag mitteilte. Aus dem Innern waren Geräusche eines Tiers zu hören. Der in Italien wohnhafte Fahrer des Fahrzeugs sagte zunächst, im Karton sei eine Katze. Beim Öffnen stellte sich aber heraus, dass es ein Affe war.

Der Fahrer wurde wegen Verdachts auf Verstoss gegen das deutsche Bundesnaturschutzgesetz angezeigt: Die aus Südamerika stammende Affenart ist durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt. Das Bundesamt für Naturschutz organisierte inzwischen die Unterbringung des Äffchens. Dieses muss indes zuerst von Ungezieferbefall befreit werden.

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