Deutscher Anlagebetrüger von Olten muss Strafe absitzen

Ein deutscher Anlagebetrüger, der mit drei Beteiligten in Olten SO an der Arbeit war und Anleger um 15 Millionen Franken brachte, muss seine Freiheitsstrafe von sieben Jahren in der Schweiz absitzen. Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Mannes gegen den Strafvollzug ab.

Ein deutscher Anlagebetrüger, der mit drei Beteiligten in Olten SO an der Arbeit war und Anleger um 15 Millionen Franken brachte, muss seine Freiheitsstrafe von sieben Jahren in der Schweiz absitzen. Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Mannes gegen den Strafvollzug ab.

Der um die 50 Jahre alte Deutsche ist seit vier Jahren rechtskräftig wegen gewerbsmässigen Betrugs, wegen mehrfacher Geldwäscherei und mehrfacher Urkundenfälschung verurteilt. Das Solothurner Obergericht bestätigte im Dezember 2012 den Schuldspruch des Amtsgerichts Olten-Gösgen. Das Bundesgericht wies die Beschwerde gegen das Urteil Anfang 2014 ab.

In Slowenien verhaftet

Der Deutsche, der vorübergehend in Untersuchungshaft sass, war am Prozess vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen fern geblieben. Erst im März 2016 wurde er in Slowenien verhaftet und am 5. Oktober 2016 an die Schweiz ausgeliefert.

Zwei Wochen später erliess das Solothurner Amt für Justizvollzug den Strafantrittsbefehl zum Vollzug des Urteils des Obergerichts. Dagegen wehrte sich der Anlagebetrüger erneut.

Er sei im Zusammenhang mit dem Anlagebetrug bereits in Deutschland verurteilt worden und zwar zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Daher widerspreche der Strafantritt in der Schweiz dem Verbot der Doppelbestrafung.

Das Bundesgericht lässt diese Argumentation nicht gelten, wie aus dem am Montag veröffentlichten Urteil hervorgeht. Es sei festzustellen, dass die Tat – also der Anlagebetrug – auf dem Hoheitsgebiet der Schweiz begangen worden sei.

Die Eidgenössische Bankenkommission habe die bankenrechtlichen Untersuchungen geführt und die Konkurse über die Firmen eröffnet. Der Deutsche sei für seine Tat in der Schweiz rechtskräftig abgeurteilt worden.

«Buchhaltungsfälschungs-Orgie»

Beim Anlagebetrug ging es um eine Deliktsumme von 25 Millionen Franken. Die Anleger verloren 15 Millionen Franken. Verurteilt wurden auch ein Schweizer aus Olten, ein Schweizer Buchhalter und ein weiterer Deutscher.

Das Amtsgericht sprach von einer «Buchhaltungsfälschungs-Orgie». Die vier Männer hätten einen Anlagebetrug mit «enormer verbrecherischer Energie» aufgezogen. Der Betrug nach dem Schneeballsystem lief von 1998 bis 2008. (Urteil 6B_482/2017 vom 17.05.2017).

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