Der deutsche Bundesrat wird vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, um ein Verbot der rechtsextremen NPD zu erreichen. Die Länderkammer beschloss am Freitag mit grosser Mehrheit als Verfassungsorgan einen entsprechenden Antrag beim höchsten deutschen Gericht zu stellen.
Die Länderkammer folgte damit einer Empfehlung der Ministerpräsidentenkonferenz von vergangener Woche. Von den 16 Ländern enthielt sich nur Hessen der Stimme, weil das Land ein Scheitern in Karlsruhe fürchtet.
„Wir sind davon überzeugt, die NPD ist verfassungswidrig“, sagte die thüringische Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU). Die Organisation verfolge ihre Ziele in aggressiv, kämpferischer Weise. Sie habe damit den geistigen Nährboden für die Morde der Terrorzelle NSU bereitet. Sie dürfe daher nicht länger als Partei anerkannt und mit Steuergeldern finanziert werden.
Lieberknecht betonte, Grundlage für das Verbotsverfahren bilde eine umfassende Materialsammlung mit Äusserungen hunderter Funktionsträger der NPD. Da kein Material von V-Leuten benutzt worden sei, werde den Anforderungen des Verfassungsgerichts Rechnung getragen.
Nicht ohne Risiko
Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit räumte ein, das Verfahren sei nicht frei von Risiken. Die Fakten seien aber mit bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen worden und die Beweislage sei erdrückend.
Die Partei wolle die freiheitlich demokratische Grundordnung beseitigen. Zugleich appellierte der SPD-Politiker an Bundestag und Bundesregierung, ebenfalls einen Antrag in Karlsruhe zu stellen. „An dieser Stelle brauchen wir die Geschlossenheit und Gemeinsamkeit der Demokraten“, mahnte der SPD-Politiker.
Die Bundesregierung will erst im kommenden Jahr entscheiden, ob sie ebenfalls einen Verbotsantrag stellen wird.