Der deutsche Bundestag hat am Freitag das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Das neue Gesetz sieht unter Auflagen Speicherfristen für Telekommunikationsdaten vor, um diese für Ermittlungen bei schweren Straftaten nutzen zu können.
Es wird vorgeschrieben, dass Telekommunikationsunternehmen die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger zehn Wochen lang speichern – aber nicht länger. Dazu gehören die Rufnummern der beteiligten Anschlüsse, Zeitpunkt und Dauer der Anrufe sowie die IP-Adressen von Computern, aber nicht die Inhalte der Gespräche.
Unmittelbar nach Ablauf der Zeit müssen die Daten gelöscht werden, ansonsten drohen den Providern Geldstrafen. E-Mails sind von der Speicherung ausgenommen. Für Standortdaten, die bei Handy-Gesprächen anfallen, ist eine verkürzte Speicherfrist von vier Wochen vorgesehen.
Für die von der Koalition eingebrachte Neuregelung votierten in namentlicher Abstimmung 404 Abgeordnete. Es gab 148 Gegenstimmen vorwiegend von Linksfraktion und Grünen sowie sieben Enthaltungen. Die deutsche Regierung erhofft sich mit dem neuen Gesetz eine effizientere Bekämpfung von Terror und schweren Verbrechen.
Die Vorratsdatenspeicherung ist seit Jahren hoch umstritten in Deutschland und der EU. Opposition und Datenschützer halten die Pläne für rechtsstaatlich unzulässig und absolut unverhältnismässig. Die Grünen kündigten im Bundestag eine Verfassungsklage gegen das neue Gesetz an.