Deutscher in Lugano zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe verurteilt

Das Geschworenengericht Lugano TI hat am Dienstag einen 52-jährigen Deutschen wegen Mordes zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt. Er soll den Tod eines Tessiner Marketingchefs am 11. November 2010 in Lugano perfide geplant haben.

Hammer eines deutschen Richters (Archiv) (Bild: sda)

Das Geschworenengericht Lugano TI hat am Dienstag einen 52-jährigen Deutschen wegen Mordes zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt. Er soll den Tod eines Tessiner Marketingchefs am 11. November 2010 in Lugano perfide geplant haben.

Das Gericht kam zum Schluss, dass es sich nicht um ein Beziehungsdrama handelte. Diese Version habe der Beschuldigte erfunden, um Schuld von sich zu weisen. Der Deutsche soll seinen Bekannten getötet haben, um zu verhindern, dass er als Betrüger auffliegt.

Der Täter sei dabei mit besonderer Grausamkeit vorgegangen. Er habe abends nach einem gemeinsamen Essen fast dreissig Mal auf das Opfer in dessen Wohnung eingestochen. Anschliessend soll er den Tatort gereinigt und Beweismittel vernichtet haben.

Zum Nachteil wurde dem Deutschen angerechnet, dass er versucht habe, den Verdacht auf den Partner des Getöteten zu lenken. Schon Tage vor der Tat soll er begonnen haben, sich durch Mails an Freunde ein Alibi zu konstruieren.

Keine Affäre

Nach Überzeugung des Gerichts bestand nie eine Liebesbeziehung zwischen den Männern. Die Freundschaft habe auf gemeinsamen kulturellen Interessen basiert. Der Deutsche hatte dagegen erklärt, über sechs Jahre eine heimliche Affäre mit dem homosexuellen Mann geführt zu haben.

Als unglaubwürdig wurde seine Version des Tatabends beurteilt. Der Täter hatte von einem Streit erzählt, der ausbrach, weil der Freund die Beziehung beenden wollte. Er sei ausgerastet und habe blind auf den Tessiner eingestochen.

Das Gericht hält jedoch die Summe von 200’000 Franken für das wahre Motiv. Dieses Geld sei dem Deutschen, der als Verkaufs- und Anlageberater im Immobiliengeschäft tätig war, von dem Tessiner für Börsengeschäfte anvertraut worden.

Finanzdelikte nachgewiesen

Es sei zu vermuten, dass das spätere Opfer sein Geld zurückverlangte. Dieses war aber längst ausgegeben. Zwar bestritt der Beschuldigte immer, von seinem Freund Geld erhalten zu haben. Der Richter glaubte ihm jedoch nicht. Dem Beschuldigten seien auch andere Finanzdelikte nachzuweisen.

Unter anderem habe er die Arbeitslosenkassen mit gefälschten Lohnabrechnungen betrogen. Er soll einem Bekannten Hunderttausende von Franken für nicht existente Geschäfte mit Hypothekenpfandbriefen abgenommen haben. Ausserdem habe er versucht, der Versicherung einen Diebstahl vorzutäuschen.

Keine Regung

Das Gericht verurteilte den 52-Jährigen zudem wegen Betrug, Veruntreuung und Dokumentenfälschung. Ausserdem muss er Entschädigung an die Familie des Opfers zahlen.

Die Verteidigung hatte auf Totschlag oder vorsätzliche Tötung plädiert. Dies hätte eine deutlich geringere Haftstrafe zur Folge gehabt. Der Beschuldigte nahm das Urteil ohne sichtbare emotionale Regungen zur Kenntnis.

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