In Deutschland soll ein Polizeibeamter einen Geschäftsmann auf dessen Wunsch im Keller einer Pension im Erzgebirge umgebracht, zersägt und dann im Garten verscharrt haben. Opfer und mutmasslicher Täter hatten sich online in einem Kannibalen-Forum kennengelernt.
Mit schockierenden Details hat in Dresden nun der Prozess um den Tod des 59-Jährigen aus Hannover begonnen. Der mutmassliche Täter, ein 56-jähriger ehemaliger Beamter des Landeskriminalamts Sachsen, hatte bei seiner Festnahme im November die Tat gestanden. Inzwischen bestreitet er jedoch, den Mann umgebracht zu haben.
Laut Anklage soll er dem Geschäftsmann, der freiwillig zu ihm nach Sachsen gekommen war, ein Seil um den Hals gelegt und ihn dann mit einem Flaschenzug nach oben gezogen und so erdrosselt haben. Die anschliessende Zerstückelung der Leiche filmte er.
«Selbst erdrosselt»
Verteidiger Endrik Wilhelm sagte, das 59-jährige Opfer habe sich in der Schlinge selbst erdrosselt. Sein Hauptindiz ist das Video, auf dem der strangulierte Mann zu sehen sein soll. Demnach habe das Opfer stets «Bodenhaftung» gehabt und hätte die Erdrosselung also verhindern können.
Die Verteidigung sprach von einem «hochgradig pathologischen Wunsch, geschlachtet und verspeist zu werden». Vom Gericht verlesene SMS und E-Mails belegen solche Fantasien des Geschäftsmannes.
Seinem Anwalt zufolge fühlt sich der Angeklagte von Medien vorverurteilt. Der Mann ist wegen Mordes und Störung der Totenruhe angeklagt.
Die Anklageschrift schildert Details des Geschehens vom 4. November. Es gibt aber keine Belege, dass Teile der Leiche gegessen wurden. Stunden vor dem Tod des 59-Jährigen hatte der mutmassliche Täter auf einem Video ein «Schlachtfest» angekündigt.
Sexuelle Motive
«Der Angeschuldigte filmte wesentliche Teile der Zerstückelung, um sich später durch das Anschauen des Films sexuell zu erregen», hiess von Seiten der Staatsanwaltschaft. Bei seiner Verhaftung hatte der Täter sexuelle Motive jedoch bestritten. Allerdings soll es im Video Belege für diesen Beweggrund geben.
Die Verteidigung erklärte das anfängliche Geständnis damit, dass der Mandant mit der «Wahrheit nicht vorschnell in die Offensive gehen» wollte. Das Video habe er gelöscht, weil er Abscheu beim Anschauen empfunden habe. Die Verteidigung will auch eine 3D-Simulation: Sie soll klären, ob sich das Opfer in der Schlinge selbst töten konnte.
Wirkte gefasst
Der Beschuldigte wirkte beim Betreten des Verhandlungssaales gefasst. Das Verlesen der Anklageschrift nahm er regungslos zur Kenntnis. Angaben machte er nur zu seiner Person und zu seinen Lebensumständen.
Das Gericht hat knapp 20 Zeugen und vier Sachverständige geladen, darunter auch Menschen, die sich mit dem Beschuldigten und dem Opfer im Kannibalen-Forum ausgetauscht hatten. Der Prozess geht am 1. September weiter.