Das Amtsgericht Lörrach hat einen Reinigungsunternehmer aus dem Landkreis Lörrach wegen Schwarzarbeit zu einer unbedingten Haftstrafe von 22 Monaten verurteilt. Der Mann hatte seine Leute über Jahre hinweg hauptsächlich in Basel eingesetzt.
Die Reinigungskräfte führten die Aufträge unter dem Deckmantel eines Schweizer Unternehmens in Basel aus, wie das Hauptzolllamt Lörrach am Mittwoch mitteilte. Diese Basler Firma habe auch Grenzgängerbewilligungen beantragt. Das Personal sei jedoch weder in Deutschland noch in der Schweiz richtig angemeldet gewesen.
Der Reinigungsunternehmer habe von 2007 bis 2009 nur gerade für fünf seiner 90 Mitarbeitenden Sozialversicherungsbeitrage einbezahlt. Diese Beiträge seien erst noch zu niedrig gewesen, weil der Firmeninhaber über die Lohnzahlungen falsche Angaben gemacht habe. Um sein Konstrukt der Schwarzarbeit zu verschleiern, habe er die Löhne in bar ausbezahlt, heisst es im Communiqué.
Insgesamt prellte der Reinigungsunternehmer das deutsche Sozialsystem um 270’000 Euro. Auf den Mann aufmerksam geworden war die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach auf Grund eines anonymen Hinweises.
Grundlage für die Ermittlungen bildete Beweismaterial, dass die Schweizer Behörden aufgrund eines Rechtshilfegesuches bei der Durchsuchung der Basler Firma sichergestellt hatte. Diese wusste laut einem Sprecher des Hauptzollamts Lörrachs offensichtlich nichts vom Treiben des Firmeninhabers aus Deutschland, weshalb in der Schweiz ein Verfahren gegen sie eingestellt worden sei.
Strafverfahren wurden auch gegen insgesamt zwölf Beschäftigte des Reinigungsunternehnmens eingeleitet. Sie sollen Sozialleistungen in der Höhe von rund 70’000 Euro zu Unrecht bezogen haben. In drei Fällen wurden bereits Geldstrafen verhängt.