Neu stempelt der deutsche Zoll keine Rechnungen von Internetbestellungen mehr ab, die via eine deutsche Lieferadresse in die Schweiz eingeführt werden. Damit können Schweizer, die in deutschen Internetläden bestellen, die Mehrwertsteuer nicht mehr zurückfordern.
Gemäss Harald Bannasch vom Hauptzollamt Lörrach werden Rechnungen von Internetbestellungen, die an eine deutsche Lieferadresse bestellt und dann in die Schweiz ausgeführt werden, seit Freitag vom deutschen Zoll nicht mehr abgestempelt. Dies gelte nicht nur für Lörrach, sondern für alle deutschen Zollämter.
Das Rückfordern der deutschen Mehrwertsteuer bei Internethändlern ist so nicht mehr möglich. Über die neue Praxis des deutschen Zolls berichtet haben «20 Minuten» und die Sendung «Espresso» von Radio SRF.
Grund für die Änderung ist eine Verfügung der deutschen Bundesfinanzdirektion. Laut Bannasch war eine klare Regelung nötig geworden, weil das Gesetz selbst das Abstempeln von Belegen aus Internetbestellungen nicht regle. Die neue Verfügung stellt klar, dass die Mehrwertsteuer nur zurückerhält, wer die Ware selbst in einem Laden kauft.
Einige Anbieter von deutschen Lieferadressen haben schon von der neuen Regelung gehört. So weiss Edgar Geiger vom Paketdepot Lörrach seit vergangenem Samstag davon. Er hat mittlerweile auch auf seiner Homepage einen entsprechenden Hinweis aufgeschaltet. Geiger meint, da bei Beträgen über 300 Franken auch die Schweizer Mehrwertsteuer zu entrichten sei, könnte diese Doppelbesteuerung einen Verstoss gegen das Freihandelsabkommen darstellen.
Zuständig für Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und dem Ausland ist das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Man habe Kenntnis von der neuen Regelung und schaue die Angelegenheit gegenwärtig an, sagte Sprecher Fabian Maienfisch auf Anfrage der sda.
Allerdings meint Geiger, von seinen rund 10’000 Schweizer Kunden habe bisher vielleicht jeder Fünfte bei Internetbestellungen von der Rückforderung der Mehrwertsteuer Gebrauch gemacht. Zum einen könne gerade bei kleinen Beträgen der Aufwand abschreckend sein, zum anderen seien die Händler auch nicht verpflichtet, ihren Kunden die Rückerstattung der Mehrwertsteuer anzubieten.
Insgesamt verzeichnete alleine das Oberzollamt Lörrach im Jahr 2014 rund 5,2 Millionen bearbeitete Ausfuhrscheine. Im ersten Halbjahr 2015 wurden gar 3,1 Millionen Abfertigungen gezählt, was im Vergleich zur Vorjahresperiode einer Zunahme von fast einem Viertel entspricht.