Die Affäre um den mutmasslichen Schweizer Spion, der derzeit in Deutschland in Untersuchungshaft sitzt, geht in eine neue Runde. Am Mittwoch wurde am deutschen Bundesgerichtshof die Haft des Ende April verhafteten Mannes geprüft. Der Entscheid steht noch aus.
Die mündliche Beratung sei jedoch zu Ende, sagte ein Sprecher des Generalbundesanwalts zur Nachrichtenagentur sda. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe werde seinen Entscheid innerhalb einer Woche kommunizieren.
Die deutschen Behörden werfen dem 54-jährigen Schweizer vor, während über fünf Jahren für einen ausländischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein. Er soll unter anderem versucht haben, einen Maulwurf in der Finanzverwaltung von Nordrhein-Westfalen zu platzieren.
Die Anwälte des Schweizers hatten Anfang Juni die Aufhebung des Haftbefehls beantragt. Ihr Mandant habe zwar «gelegentlich kleinere Aufträge» vom Nachrichtendienst des Bundes (NDB) erhalten, räumen sie in ihrer schriftlichen Eingabe an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein.
Die Aufträge des NDB habe der Beschuldigte dann auch ausgeführt, sie seien aber «von eher untergeordneter Bedeutung» gewesen, schrieben die Verteidiger weiter. Für seine Tätigkeit habe der NDB dem 54-Jährigen «gelegentliche Geldsummen in vierstelliger Höhe» bezahlt.
Bei den ausgeführten Aufträgen sei es jedoch nicht darum gegangen, «erhebliche» Erkenntnisse zu gewinnen, die den deutschen Interessen zuwiderlaufen. Mit dem Einschleusen eines Maulwurfs sei er zudem nie beauftragt worden.
Vieles noch unklar
Obwohl der Fall bereits viel Staub aufgewirbelt hat, bleiben viele Fragen weiterhin unbeantwortet. Die Affäre beschäftigt derzeit in der Schweiz nicht nur die Medien und die direkt involvierten Behörden wie NDB oder Bundesanwaltschaft (BA), sondern auch deren Aufsichtsorgane.
Die deutschen Ermittler warfen in ihrem Haftbefehl der Schweizer Bundesanwaltschaft vor, in ihrem Verfahren gegen drei deutsche Steuerfahnder wegen Verdachts auf Wirtschaftsspionage Informationen verwendet zu haben, die der mutmassliche Schweizer Spion für den NDB gesammelt hatte.
Die Aufsichtsbehörde über die BA teilte dagegen Mitte Mai mit, dieses Strafverfahren fusse nicht auf nachrichtendienstlichen Informationen. Die Bundesanwaltschaft habe ihre Ermittlungen ohne Beteiligung des Nachrichtendienstes aufgenommen.