Deutsches Gericht verurteilt „Pulver-Kurt“ zu Gefängnisstrafe

Ein als „Pulver-Kurt“ bekannt gewordener Waffen- und Sprengstoffsammler ist zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter des Landgerichts Bad Kreuznach (Rheinland-Pfalz) verkündeten die Entscheidung am Dienstag in Anwesenheit des 64 Jahre alten Angeklagten.

Die Polizei stellt Waffen und Munition im Wohnhaus von "Pulver-Kurt" sicher (Archiv) (Bild: sda)

Ein als „Pulver-Kurt“ bekannt gewordener Waffen- und Sprengstoffsammler ist zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter des Landgerichts Bad Kreuznach (Rheinland-Pfalz) verkündeten die Entscheidung am Dienstag in Anwesenheit des 64 Jahre alten Angeklagten.

Ursprünglich sollte das Urteil bereits am vergangenen Mittwoch verkündet werden. Dies wurde aber wegen gesundheitlicher Probleme des Rentners verschoben.

Der 64-Jährige hatte eine der grössten illegalen Sprengstoff- und Waffensammlungen in Deutschland besessen. Anfang 2011 wurden 40 Kilogramm Sprengstoff und Dutzende Waffen im Wohnhaus und einer Scheune in der Ortschaft Becherbach sichergestellt.

Teile des Fundes wurden kontrolliert gesprengt. Die Gemeinde musste dafür vorübergehend evakuiert werden.

Die Staatsanwaltschaft hat für „Pulver-Kurt“ eine vierjährige Freiheitsstrafe gefordert. Die Verteidigung plädierte auf eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.

Eine Nervenärztin hatte den Angeklagten zuvor als „hoch intelligent“ bezeichnet. Der Rentner habe keinen „emotionalen Bezug“ zu Waffen, daher sei seine Sammelleidenschaft nicht zwanghaft gewesen und er schuldfähig.

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