Deutsches Verfassungsgericht beanstandet Anti-Terror-Gesetz

Die weitreichenden Befugnisse des deutschen Bundeskriminalamts (BKA) zur Terrorabwehr sind zum Teil verfassungswidrig. Das gab das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe bekannt.

Das Verfassungsgericht in Karlsruhe bezeichnet das das deutsche Anti-Terror-Gesetz als teilweise verfassungwidrig. Nun müssen es die Gesetzgeber bis 2018 nachbessern. (Bild: sda)

Die weitreichenden Befugnisse des deutschen Bundeskriminalamts (BKA) zur Terrorabwehr sind zum Teil verfassungswidrig. Das gab das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe bekannt.

Die umfangreiche Prüfung der Bestimmungen habe im Ergebnis zu einer Grundsatzentscheidung zum Datenschutzrecht geführt, sagte Gerichts-Vizepräsident Ferdinand Kirchhof. Insbesondere treffe das Gericht erstmals Aussagen zur Übermittlung von Daten ins Ausland.

Das BKA-Gesetz muss bis Ende Juni 2018 stark nachgebessert werden. Die beanstandeten Regelungen dürfen bis dahin zum Teil nur mit Einschränkungen angewandt werden.

Um Terroranschläge zu verhindern, dürfen die Ermittler in Deutschland seit 2009 unter anderem Wohnungen mit versteckten Mikrofonen und mit Kameras ausspähen. Das reformierte BKA-Gesetz ist auch Grundlage für den «Bundestrojaner», eine eigens entwickelte Software, die auf der Computer-Festplatte eines Terrorverdächtigen Daten zum Beispiel aus Chats abschöpft.

Nach Kirchhofs Worten ist dies zwar im Grundsatz mit den Grundrechten vereinbar. Die konkrete Ausgestaltung der Befugnisse durch den Gesetzgeber sei aber in verschiedener Hinsicht ungenügend. Der Senat habe «in etlichen Einzelvorschriften unverhältnismässige Eingriffe festgestellt».

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