Die Sozialleistungen für Asylbewerber und Flüchtlinge in Deutschland sind verfassungswidrig und müssen neu berechnet werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch.
Die Höhe der Geldleistungen von 225 Euro sei offenkundig unzureichend, weil sie seit 1993 trotz erheblicher Preissteigerungen in Deutschland nicht verändert worden sei, urteilte der erste Senat. Die entsprechenden Regelungen seien daher mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums unvereinbar.
Der Gesetzgeber müsse die Leistungen unverzüglich neu festsetzen. Bis zu einer Neuregelung müssten die rund 130’000 Asylbewerber und Flüchtlinge ab sofort und zum Teil rückwirkend Leistungen erhalten, die sich an den Sozialleistungen für Deutsche orientierten.
Der Senat entschied über eine Vorlage des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen. Dem Gericht liegen die Klagen eines irakischen Kurden und einer inzwischen eingebürgerten minderjährigen Tochter einer seit 14 Jahren in Deutschland lebenden Nigerianerin vor. Das Gericht hielt die Leistungen für zu niedrig und daher für verfassungswidrig.