Das deutsche Verfassungsgericht hat zentrale Bestimmungen des Wahlrechts für Bundestagswahlen mit sofortiger Wirkung für ungültig erklärt. Damit muss noch vor der Bundestagswahl im kommenden Jahr ein neues Wahlrecht beschlossen werden.
Das oberste deutsche Gericht musste entscheiden, ob eine 2011 von der christlich-liberalen Koalition gegen den Willen der Opposition verabschiedete Wahlrechtsreform gegen die Verfassung verstösst. SPD, Grüne und mehr als 3000 Bürger hatten geklagt.
Die Reform verstosse gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie gegen die vom Grundgesetz garantierte Chancengleichheit der Parteien, urteilte nun das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe.
Zentraler Streitpunkt waren die sogenannten Überhangmandate, von denen in der Regel die grossen Parteien profitieren.