Deutschland beschliesst härtere Strafen für Kinderpornografie

Der Besitz von Kinderpornografie soll in Deutschland künftig härter bestraft werden. Die Regierung hat am Mittwoch den Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas zur Verschärfung des Sexualstrafrechts gebilligt wie, sein Ministerium in Berlin mitteilte.

Von deutscher Polizei sichergestelltes pornografisches Material (Bild: sda)

Der Besitz von Kinderpornografie soll in Deutschland künftig härter bestraft werden. Die Regierung hat am Mittwoch den Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas zur Verschärfung des Sexualstrafrechts gebilligt wie, sein Ministerium in Berlin mitteilte.

Mit der Neuregelung werden auch die Verjährungsfristen für sexuellen Missbrauch verlängert. Zudem wird eine Regelung eingeführt, die die unbefugte Herstellung und Verbreitung von Nacktaufnahmen unter Strafe stellt – und zwar unabhängig vom Alter des Dargestellten. Damit soll die Verbreitung von Nacktaufnahmen unterbunden werden, die keine Pornografie darstellen.

«Kinderpornografie ist sexueller Missbrauch», erklärte Maas. Kinder sind nicht in der Lage, sich gegen solche Gewalt zu wehren und werden traumatisiert.“ Kinder und Jugendliche hätten ein Recht darauf, dass Nacktbilder von ihnen nicht im Internet oder auf anderem Weg verbreitet werden.

«Mit dem Körper von Kindern und Jugendlichen darf niemand Geld verdienen.» Es solle aber nichts kriminalisiert werden, was zum Alltag vieler Eltern gehört, wie zum Beispiel das Fotografieren ihrer Kinder am Strand.

Traumatisierte Opfer

Die strafrechtliche Verjährung bei sexuellem Kindesmissbrauch soll erst mit Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers beginnen. Damit können alle schweren Sexualdelikte zukünftig nicht mehr vor der Vollendung des 50. Lebensjahres des Opfers verjähren. «Opfer von Sexualtaten sind oftmals stark traumatisiert und benötigen Zeit, um das Geschehene zu verarbeiten und sich auch mit der Frage der strafrechtlichen Anklage der Tat auseinandersetzen zu können», sagte Maas.

Mit der Neuregelung zieht die Bundesregierung auch die Konsequenzen aus dem Fall des früheren SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy, der ursprünglich wegen des Besitzes nicht eindeutig pornografischer Aufnahmen in die Schlagzeilen geraten war. Inzwischen ist er wegen Kinderpornografie angeklagt.

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