Die deutsche Bundesregierung prescht in der EU bei der Regulierung des umstrittenen Hochfrequenzhandels an den Börsen voran. Das Kabinett will am Mittwoch einen Gesetzentwurf verabschieden, mit dem die Betreiber von superschnellen Computer-Handelssystemen erstmals besonders beaufsichtigt werden.
Allerdings verzichtet der Entwurf, der der Nachrichtenagentur Reuters vorliegt, auf die Einführung einer Mindesthaltedauer, wie sie im EU-Parlament debattiert wird. Die schwarz-gelbe Koalition beschränkt sich stattdessen auf die Vorsorge gegen Marktmanipulation. Ausserdem bekommen die Börsen die Macht, den Rechnern im Notfall den Stecker zu ziehen.
Das Gesetz zur Eindämmung des Hochfrequenzhandels ist Teil einer Regulierungswelle, mit der die deutsche Bundesregierung die Börsen sicherer machen will. Dabei wählt sie immer häufiger den Weg, die EU anzutreiben, indem sie in Deutschland Fakten schafft. So gilt in Deutschland bereits ein Verbot von Leerverkäufen. Auch bei der Umsetzung der Basel-III-Eigenkapitalregeln für Banken ist die Deutschland weiter als der Gesetzgebungsprozess der EU.
Der Hochfrequenzhandel steht beispielhaft für die fortschreitende Technisierung und Beschleunigung der Börsen. Mit den superschnellen IT-Systemen schlagen die Betreiber selbst aus minimalen Kursdifferenzen Profit, indem die Rechner binnen Millisekunden zahllose Handelsaufträge an die Börse abfeuern. Experten zufolge macht der Hochfrequenzhandel in Deutschland schon 40 Prozent der Umsätze aus, in den USA sogar 70 Prozent.
Bisher keine besonderen Gesetze
Bisher unterliegen die Betreiber solcher Handelssysteme keiner gesonderten Gesetzgebung. Tatsächlich ist Deutschland eines der erster Länder überhaupt, das sie spezifisch reguliert. Als Beispiel für die Risiken wird häufig der „Flash-Crash“ in den USA im Mai 2010 angeführt: Damals hatte der Dow Jones-Index binnen Minuten rund 1000 Punkte verloren.
Die Ursache war ein fehlerhafter Verkaufsauftrag, dessen Effekt von den Rechnern verstärkt wurde. Erst Anfang August dieses Jahres hatte der US-Finanzdienstleister Knight Capital die Wall Street ins Chaos gestürzt, weil er Probleme mit einer neuen Software hatte.
Schwankungen ausschliessen
Ziel des deutschen Gesetzes ist es, solche Schwankungen künftig auszuschliessen. Dazu wird an drei Hebeln angesetzt: Die knapp 20 Betreiber der superschnellen Handelsplattformen in Deutschland – und Dritte, die sich ihrer bedienen – müssen sich registrieren lassen und der Aufsicht die Algorithmen offenlegen.
Für den Hochfrequenzhandel selbst werden Leitplanken eingezogen: So muss zwischen blossen Orderanfragen und ausgeführten Orders ein angemessenes Verhältnis bestehen (order-to-trade-ratio), zudem wird die Zahl der Nachkommastellen bei den Kursen von Finanzprodukten beschränkt. Andere Praktiken wie „Scalping“ werden als Missbrauch eingestuft. Dabei wird versucht, durch irreführende Marktsignale die Kurse zu beeinflussen.
Als wichtigste Neuerung des Gesetzes gilt in der Regierung aber, dass die Börsen bei ungewöhnlichen Kursschwankungen den Handel unterbrechen können: Die Menschen sollen so die Zeit gewinnen zu verstehen, was bei den Computern falsch läuft.