Deutschland setzt Ratifizierung des Fluglärm-Vertrags aus

Die Ratifizierung des Fluglärm-Staatsvertrags zwischen Deutschland und der Schweiz soll vorerst ausgesetzt werden. Das teilte der deutsche Verkehrsminister Peter Ramsauer nach einem Treffen mit Vertretern aus Baden-Württemberg in Berlin mit.

Nachverhandlungen zum Fluglärm-Staatsvertrag sind laut UVEK nicht notwendig (Archiv) (Bild: sda)

Die Ratifizierung des Fluglärm-Staatsvertrags zwischen Deutschland und der Schweiz soll vorerst ausgesetzt werden. Das teilte der deutsche Verkehrsminister Peter Ramsauer nach einem Treffen mit Vertretern aus Baden-Württemberg in Berlin mit.

Als Grund gab Ramsauer an, dass Deutschland mit der Schweiz noch über offene Fragen verhandeln wolle.

Der Staatsvertrag war Anfang September von Verkehrsministerin Doris Leuthard und ihrem Amtskollegen Ramsauer unterzeichnet worden. Er soll den jahrelangen Fluglärmstreit um die An- und Abflüge über süddeutsches Gebiet beenden. Er muss noch von den Parlamenten der beiden Länder ratifiziert werden.

UVEK findet Nachverhandlungen nicht erforderlich

Nachverhandlungen zum Fluglärm-Staatsvertrag mit Deutschland seien nicht notwendig, hiess es am Montag beim Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Für die Klärung der von deutscher Seite aufgetauchten Fragen sei man aber offen.

„Wir verschliessen uns nicht“, schrieb das UVEK auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda in einer ersten Stellungnahme zum angekündigten Unterbruch der Ratifizierung des Staatsvertrags. Die Klärung dieser Fragen könne dem besseren Verständnis für den Ratifikationsprozess dienen. Ein schriftlicher Austausch würde dabei eine rechtsverbindliche Form garantieren.

Nachverhandlungen sind nach Ansicht des UVEK dazu jedoch nicht erforderlich. Auch solle der Fahrplan nicht geändert werden: Wie angekündigt werde dem Bundesrat die Botschaft zum Staatsvertrag Ende Jahr zur Verabschiedung an das Parlament unterbreitet. Danach liege die Sache in den Händen des Parlaments.

Das zuständige Departement bezeichnet den Vertrag als einen „für beide Seiten akzeptablen Kompromiss“. Er bringe der Schweiz Rechtssicherheit. Gemäss UVEK wäre es wichtig, dass sich die Parlamente möglichst bald damit beschäftigen könnten. Die sachliche Auseinandersetzung sei nun sehr wichtig.

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