Der wegen eines Rechtstreits um das Qualmen in seiner Wohnung in ganz Deutschland bekannt gewordene Raucher Friedhelm Adolfs hat vor Gericht einen wichtigen Erfolg erzielt. Das Düsseldorfer Landgericht wies die Klage seiner Vermieterin ab.
Sie hatte den Mietvertrag des 78-Jährigen fristlos gekündigt und versucht seit Jahren erfolglos, den starken Raucher aus der Wohnung zu werfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine weitere Wende in dem jahrelangen Rechtsstreit gilt aber als unwahrscheinlich.
Das Verfahren wird in Deutschland als Präzedenzfall für das Verhältnis von Rauchern und Nichtrauchern gesehen, die unter einem Dach leben. Zuvor hatte Adolfs vor dem Amtsgericht und dem Landgericht Niederlagen erlitten. Beide Instanzen hatten die Kündigung nach mehr als 40 Jahren Mietdauer bestätigt.
Adolfs habe seine Nachbarn im Mehrparteienhaus mit Zigarettenqualm unzumutbar belästigt und so ihre Gesundheit gefährdet, hiess es damals in den Urteilen. Nach dem Tod seiner Frau soll er die Parterrewohnung kaum gelüftet haben. Der Qualm sei in das Treppenhaus gezogen, hatte der Hausverwalter berichtet.
Doch der Bundesgerichtshof hob die Urteile im Februar 2015 mit deutlicher Kritik an der Düsseldorfer Justiz auf und ordnete eine umfassende Beweisaufnahme in dem Fall an.
Neue Beweisaufnahme
Die Berufungskammer des Düsseldorfer Landgerichts vernahm im neuen Verfahren 13 Zeugen. Dabei gelangten die Richter einer Sprecherin zufolge nicht zu der Überzeugung, dass die Beeinträchtigungen durch Tabakgeruch im Treppenhaus auf ein vertragswidriges Verhalten von Adolfs zurückzuführen waren.
Damit aber habe auch kein Kündigungsgrund vorgelegen, so dass die von der Vermieterin ausgesprochene Kündigung nicht zur Beendigung des Mietverhältnisses geführt habe.