Die BKB-Affäre bleibt tabu

Es gibt keinen Einblick in den Aktenverkehr zwischen dem Basler Finanzdepartement und der BKB. Das Appellationsgericht hat einen Rekurs der TagesWoche abgewiesen. Die Öffentlichkeit wird wohl nie erfahren, ob Regierung und Bankrat ihre Aufsichtspflicht in der US-Steueraffäre wahrgenommen haben. Stolz war man im Kanton Basel-Stadt, als vor anderthalb Jahren das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung eingeführt […]

Das Öffentlichkeitsprinzip greift nicht: Nach der Basler Regierung verweigert auch das Appellationsgericht den Einblick in die Akten der Verwaltung und der Basler Kantonalbank.

Es gibt keinen Einblick in den Aktenverkehr zwischen dem Basler Finanzdepartement und der BKB. Das Appellationsgericht hat einen Rekurs der TagesWoche abgewiesen. Die Öffentlichkeit wird wohl nie erfahren, ob Regierung und Bankrat ihre Aufsichtspflicht in der US-Steueraffäre wahrgenommen haben.

Stolz war man im Kanton Basel-Stadt, als vor anderthalb Jahren das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung eingeführt wurde. Von einem «Kulturwandel» war die Rede. Dank mehr Transparenz würden die demokratischen Rechte gestärkt und das Vertrauen in den Staat und seine Tätigkeiten erhöht.

Hatte bis dahin der Geheimhaltungsgrundsatz gegolten, nach dem jedes Dokument, das nicht ausdrücklich als frei zugänglich bezeichnet worden war, als geheim deklariert wurde, gilt seit dem 1. Januar 2012: Jedes Dokument ist einsehbar – sofern nicht juristische Einschränkungen oder ein gewichtiges öffentliches Interesse einer Offenlegung entgegenstehen.

Basel und die BKB: Eine transparente Verwaltung funktioniert anders.

Die TagesWoche wollte im Fall der US-Steueraffäre der Basler Kantonalbank von diesem Recht Gebrauch machen und stellte beim Finanzdepartement ein Gesuch um Einsicht in den Aktenverkehr zwischen Bankrat, BKB-Geschäftsleitung und Finanzdepartement. Dabei hätten wir akzeptiert, dass Kundendaten, heikle Details über die US-Geschäfte sowie Informationen über den Verhandlungsstand zwischen der BKB und den US-Behörden eingeschwärzt worden wären.

Konkret wollte die TagesWoche wissen, zu welchem Zeitpunkt die Verwaltung und der Regierungsrat über das US-Geschäft der BKB und dessen Ausmass und Risiken informiert worden waren. Das Finanzdepartement wies das Gesuch im August 2012 mit Hinweis auf die Geheimhaltungspflicht und das laufende Verfahren mit den USA zurück.

Ein verwaltungsnahes Urteil

Vom Appellationsgericht abgewiesen wurde dieser Tage auch ein Rekurs der TagesWoche – obwohl es durchaus einen richterlichen Ermessensspielraum für ein weniger verwaltungsnahes Urteil gegeben hätte. Man hätte etwa die Freigabe von Dokumenten verfügen können, auf denen schützenswerte betriebswirtschaftliche Informationen, heikle Personendaten sowie Hinweise auf die Verhandlungsstrategie der BKB unleserlich gemacht worden wären.

Wann und was wussten die politisch Verantwortlichen über die umstrittenen Offshore-Konten von US-Steuerflüchtlingen? Nahmen Bankrat und Regierung ihre Aufsichtspflichten gegenüber der Staatsbank ausreichend wahr?

Konkrete Antworten auf diese Fragen wird die Öffentlichkeit nach diesem Urteil wohl nie erhalten. Eine transparente Verwaltung sieht anders aus.

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