Die Gegner geben sich nicht geschlagen

Auf die Abstimmung über den Claraturm beim Basler Messeplatz folgt ein Rechtsstreit: Pianobar-Betreiber Andreas Bernauer, der gegen das Vorhaben bereits das Referendum ergriffen hatte, hat nun nach eigenen Angaben Rechtsmittel bei der Regierung wie auch beim Appellationsgericht eingereicht.

Passt der «Klotz»? Modell des Claraturmes. (Bild: Hans-Jörg Walter)

Auf die Abstimmung über den Claraturm beim Basler Messeplatz folgt ein Rechtsstreit: Pianobar-Betreiber Andreas Bernauer, der gegen das Vorhaben bereits das Referendum ergriffen hatte, hat nun nach eigenen Angaben Rechtsmittel bei der Regierung wie auch beim Appellationsgericht eingereicht.

Der Bebauungsplan für den Claraturm war an der Urne am 24. November mit 52,9 Prozent Ja-Stimmen angenommen worden. Dagegen hat Pianobar-Betreiber Andreas Bernauer letzte Woche Beschwerde bei der Regierung eingereicht, wie das Regionaljournal Basel von Radio SRF am Samstag berichtete. Inzwischen sei er zudem mit einem Rekurs ans Appellationsgericht gelangt, sagte er am Montag auf Anfrage.

Mit der Beschwerde rügt Bernauer Unregelmässigkeiten in der Vorbereitung des Urnengangs, wie er ausführte. Derweil richtet sich der Rekurs beim Basler Appellationsgericht gegen den Beschluss des Grossen Rats vom 12. Juni über den Bebauungsplan, der der Volksabstimmung zugrunde lag.

In Schutzinventar eingetragen

In der Sache geht es indes ums Gleiche. Die historische Häuserzeile, die für den Claraturm abgerissen werden soll, ist seit 2011 im Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) eingetragen. Bernauer kritisiert, dass die Regierung dies weder in ihrer Vorlage ans Parlament noch in den Abstimmungserläuterungen erwähnte.

Die Frage der Verbindlichkeit dieses Eintrags hatte im Vorfeld des Urnengangs Debatten in den Medien ausgelöst. Der Eintrag «bedeutet Abbruchverbot», erklärte etwa der Basler Heimatschutz unter Verweis auf ein Bundesgerichtsurteil zur Gemeinde Rüti ZH. Er habe für die Kantone lediglich empfehlenden Charakter, meinten dagegen Vertreter der Verwaltung.

Bernauer, der in einem der vom Abbruch bedrohten Häuser eine Bar betreibt, glaubt, dass die Abstimmung anders verlaufen wäre, wenn die ISOS-Frage in den Vorlagen thematisiert worden wäre. Die Rechtsmittel habe er als Stimmbürger eingereicht, getragen würden sie indes vom Verein Referendum gegen das Projekt Claraturm, den er präsidiert.

Heimatschutz verzichtet

Dass der ISOS-Eintrag weder dem Grossen Rat noch den Stimmbürgern mitgeteilt wurde, hat wiederholt auch der Heimatschutz Basel harsch kritisiert. In einem Schreiben an seine Mitglieder vom Dezember spricht er von einem «Skandal», den rechtzeitig aufzudecken leider nicht gelungen sei. Er respektiere aber den Volksentscheid und habe beschlossen, keine Rechtsschritte zu unternehmen.

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