Die kalte Progression wird 2013 nicht ausgeglichen

Die Schweizer Steuerzahler können die Hoffnung begraben, im nächsten Jahr weniger direkte Bundessteuern zahlen zu müssen. Wegen ausgebliebener Teuerung verzichtet die Eidgenössische Steuerverwaltung erstmals darauf, die Folgen der kalten Progression 2013 auszugleichen.

Die kalte Progression wird 2013 nicht ausgeglichen (Symbolbild) (Bild: sda)

Die Schweizer Steuerzahler können die Hoffnung begraben, im nächsten Jahr weniger direkte Bundessteuern zahlen zu müssen. Wegen ausgebliebener Teuerung verzichtet die Eidgenössische Steuerverwaltung erstmals darauf, die Folgen der kalten Progression 2013 auszugleichen.

Seit 2011 passt das Eidg. Finanzdepartement (EFD) jährlich die Tarifstufen und Abzüge der direkten Bundessteuer dem Landesindex der Konsumentenpreise an. Massgebend ist der Stand am 30. Juni. Bei negativer Teuerung ist eine Anpassung ausgeschlossen.

Am 30. Juni 2012 lag der Index laut EFD bei 160,2 Punkten – 1,7 Punkte tiefer als ein Jahr zuvor. Es ist das erste Mal, dass diese Situation eintritt.

Damit gelten für die direkte Bundessteuer und die Quellensteuer bei der direkten Bundessteuer auch für 2013 die Tarife und Abzüge, die am 22. September 2011 angepasst worden waren. Der nächste Ausgleich der kalten Progression wird laut EFD auf Basis des letzten Ausgleichs vorgenommen.

Von kalter Progression wird gesprochen, wenn das Einkommen aufgrund des Teuerungsausgleichs steigt und die Betroffenen dadurch in eine höhere Tarifstufe rutschen und mehr Steuern bezahlen müssen. Auf Anfang 2011 hat der Bund für die direkte Bundessteuer einen automatischen jährlichen Ausgleich der kalten Progression eingeführt.

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