In Obwalden werden die Erbschafts- und Schenkungssteuern abgeschafft. Das Stimmvolk hat mit 71 Prozent Ja-Stimmen dem Plan von Regierung und Parlament zugestimmt, den Kanton für vermögende Zuzüger so attraktiver zu machen.
8920 Personen stimmten für die Abschaffung, 3619 waren dagegen. Die Stimmbeteiligung betrug 49 Prozent.
Mit dem Verzicht fallen beim Kanton und den Gemeinden zunächst geschätzt jährlich 600’000 Franken an Steuereinnahmen weg. Die Regierung und die bürgerliche Mehrheit im Parlament rechnen jedoch damit, dass die Ausfälle innert weniger Jahre kompensiert werden – dank einiger weniger reicher Zuzüger. Unter dem Strich sollen also die Steuereinnahmen steigen.
Zur Minderung der Steuerausfälle will der Kanton in den Jahren 2017 bis 2019 jährliche Ausgleichsbeiträge an die Gemeinden auszahlen.
In der Schweiz wurden bislang mit Ausnahme von Schwyz in allen Kantonen Erbschafts- und Schenkungssteuern erhoben. Luzern verzichtet jedoch ebenfalls auf die Besteuerung der meisten Schenkungen. Die direkten Nachkommen müssen nur in den Kantonen Appenzell Innerrhoden, Waadt, Neuenburg und teilweise Luzern Erbschaftssteuern zahlen, in den anderen 22 Kantonen nicht.
Der Bund erhebt keine Erbschafts- und Schenkungssteuern. Eine Volksinitiative für eine nationale Erbschaftssteuer scheiterte im Juni 2015 an der Urne.
Motorfahrzeugsteuern beibehalten
Weiter lehnt das Stimmvolk eine Erhöhung der Motorfahrzeugsteuern um fünf Prozent mit einem Nein-Stimmen-Anteil von 55 Prozent ab. 6929 Obwaldner legten ein Nein in die Urne, 5646 ein Ja. Die Erhöhung hätte dem Kanton Mehreinnahmen von rund 500’000 Franken bringen sollen. Die Obwaldner Strassensteuern gehören mit rund 310 Franken pro Jahr zu den tiefsten der Schweiz. Die SVP hatte gegen die Vorlage das Referendum ergriffen.