Die Polizei darf neue Raser-Blitzer und ein grinsendes Präventionsgerät kaufen

Die Basler Polizei kann neue Raser-Blitzer kaufen. Der Grosse Rat bewilligte dafür am Mittwoch 3,3 Millionen Franken, 160’000 Franken weniger als die Regierung beantragt hatte. Damit soll eine mobile Anlage für Bussen weniger und stattdessen eine «Smiley»-Anlage gekauft werden.

Eine Radarfalle blitzt ein Fahrzeug (Symbolbild) (Bild: sda)

Die Basler Polizei kann neue Raser-Blitzer kaufen. Der Grosse Rat bewilligte dafür am Mittwoch 3,3 Millionen Franken, 160’000 Franken weniger als die Regierung beantragt hatte. Damit soll eine mobile Anlage für Bussen weniger und stattdessen eine «Smiley»-Anlage gekauft werden.

Weil die meisten bestehenden Radargeräte veraltet seien und der Unterhalt immer teurer werde, hatte die Regierung Mittel beantragt für ein neues Konzept mit neu sechs statt elf fest installierten Radaranlagen sowie sechs statt einer semistationären Anlage, die nach Bedarf platziert werden können. Künftig soll in den Quartieren flexibel mehr kontrolliert werden.

Die grossrätliche Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) wünschte sich neben repressiven Geräten, mit denen Bussen kassiert werden, auch etwas rein präventives. Sie setzt auf so genannte «Smiley»-Anlagen, welche bei korrekter gemessener Geschwindigkeit ein Lächeln anzeigen und bei überhöhtem Tempo das Gesicht verziehen.

Damit dies keine Mehrkosten verursacht, strich die JSSK eine feste Anlage aus dem Ratschlag. Wie viel die grinsenden Präventionsgeräte kosten, ist noch nicht bekannt. Basel-Stadt hatte früher solche Geräte im Einsatz, heute jedoch nicht mehr.

Das neue Konzept fand im Parlament viel Wohlwollen; einzig die SVP wetterte generell gegen präventiv wirkungslose Bussenfängerei. Ihr Nichteintretensantrag fiel jedoch mit 72 gegen 12 Stimmen klar durch.

Danach scheiterte auch ein SVP-Antrag, den Kredit auf 3 Millionen zu kürzen – ebenso ein grüner Antrag für eine Erhöhung auf 3,46 Millionen Franken. In der Schlussabstimmung kam die Vorlage dann mit 76 gegen 12 Stimmen deutlich durch.

Heute sind auf kantonalen Strassen an 21 fixen Standorten 8 kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen und drei reine Geschwindigkeitsmessanlagen in Betrieb sowie eine semistationäre Anlage, drei mobile Radaranlagen in Fahrzeugen und ein Laserhandgerät. Den fixen Gehäusen sieht man nicht an, wann sie mit einer Anlage bestückt sind.

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