Aus der Post wird im Jahr 2013 die Schweizerische Post AG. Als ersten Verwaltungsratspräsidenten der Aktiengesellschaft hat der Bundesrat den bisherigen Post-Präsidenten Peter Hasler gewählt. Die Umwandlung in eine AG ist Folge der neuen Postgesetzgebung.
Die Post tritt voraussichtlich auf Anfang Mai 2013 als spezialgesetzliche Aktiengesellschaft auf. Den genauen Zeitpunkt bestimmt der Bundesrat Ende Jahr. Gleichzeitig wird die Post auch die PostFinance AG und eine AG für die Logistik- und Kommunikationsdienste schaffen, zu denen auch die Grundversorgung gehört. Der Arbeitstitel für diese AG: „Post CH AG“.
Der Bundesrat nahm an seiner Sitzung vom Mittwoch von den organisatorischen Absichten Kenntnis, wie das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) am Donnerstag mitteilte.
Schon heute in einer AG organisiert sind die Postautos. An den Konzerngesellschaften wird die Post sämtliche Aktien halten. Die Dach-AG bleibt im vollen Besitz des Bundes. Die neue Post AG gesellt sich somit zu den übrigen ehemaligen Bundesbetrieben, die heute AG sind: Swisscom, Skyguide, SBB und Ruag.
PostFinance neu bei FINMA
Änderungen mit der Umwandlung in eine AG ergeben sich vor allem für PostFinance. Sie wird der Finanzmarktaufsicht (FINMA) unterstellt, muss von dieser eine Bewilligung fürs Bankengeschäft erhalten und auch die Anforderungen, etwa ans Eigenkapital, erfüllen. Eine Banklizenz zur Ausgabe von eigenen Krediten und Hypotheken hat ihr die Politik jedoch verwehrt.
Die Führung in der neuen Post AG ist die gleiche wie bei der Anstalt: Der Bundesrat wählte die bisherigen neun Verwaltungsräte für eine zweijährige Amtsdauer in den neuen Verwaltungsrat. Der ehemalige Arbeitgeberpräsident Peter Hasler bleibt somit Präsident. Damit sei die Kontinuität gewährleistet, schreibt das UVEK.
Postverordnung ab Oktober in Kraft
Die neue Postgesetzgebung macht die neue Organisationsform der Post erst möglich. Das Postgesetz sowie das Postorganisationsgesetz setzt der Bundesrat auf den 1. Oktober in Kraft, wie das UVEK weiter mitteilt.
Das Parlament hatte die Gesetze im Dezember 2010 verabschiedet. Dabei verzichtete es darauf, den Postmarkt vollständig zu liberalisieren. Die Post behält ein Restmonopol auf dem Versand von Briefen bis zu 50 Gramm.
Das Gesetz schuf auch die neue Regulationsbehörde im Postmarkt (PostCom), welche als Ersatz für die ehemalige PostReg die Einhaltung der Marktordnung überwacht. Als Präsident hat der Bundesrat wie angekündigt den ehemaligen Zürcher CVP-Regierungsrat Hans Hollenstein gewählt. Der PostCom gehören insgesamt sieben Personen an.
Lockerung für PostFinance
Ebenfalls auf den 1. Oktober in Kraft gesetzt hat der Bundesrat die Postverordnung, welche das Postgesetz umsetzt. Der Entwurf, der im Frühjahr in der Vernehmlassung war, wurde laut UVEK generell positiv aufgenommen. Kritik hagelte es jedoch aus Wirtschaftskreisen, denen die Marktöffnung zu wenig weit geht.
In der Verordnung lockerte der Bundesrat unter anderem die Bestimmungen, was die Post im Zahlungsverkehr anbieten muss. Die selten genutzten Zahlungs- und Baranweisungen gehören etwa nicht mehr dazu. Ausserdem müssen Leistungen der PostFinance – beispielsweise Bareinzahlungen – in einem weniger dichten Netz vorhanden sein.
Gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf verschärfte der Bundesrat die Bestimmungen zum Datenschutz beim Umgang mit Adressen. Die Daten dürfen nur noch weitergegeben werden, wenn die betroffenen Personen einwilligen. Die Verweigerung darf nichts kosten. Die Post war im Zusammenhang mit Adressen, welche online über Personensuchmaschinen abrufbar waren, in die Kritik geraten.
Zudem weitet der Bundesrat auch die Begünstigten der indirekten Presseförderung leicht aus. Mit dem Postgesetz hatte das Parlament die Fördermittel auf 50 Millionen Franken pro Jahr festgelegt. Der Bundesrat wollte dafür 30 Millionen Franken sprechen.