Die Initiative, die einen Rückbau der Rheinstrasse verhindern will, ist im Baselbieter Landrat umstritten. Bei der ersten Lesung am Donnerstag sprachen sich FDP und SVP für die Initiative und vereinzelt für den Gegenvorschlag der Regierung aus. Die Ratslinke und -mitte stellte sich mehrheitlich gegen beides.
Die formulierte Gesetzesinitiative «zur Verkehrs-Kapazitätssicherung der Rheinstrasse zwischen Pratteln und Liestal (Rheinstrasse Pratteln/Liestal-Initiative)» stammt aus Gewerbekreisen. Ihr Ziel ist immer freie Fahrt zu gewähren im Falle von Problemen auf der Umfahrungsstrasse A22.
Konkret verlangt die Initiative je eine Normalspur pro Richtung und einen mittigen Mehrzweckstreifen sowie Verkehrsleitsysteme dazu, die bei Bedarf eine Freigabe innert kürzester Zeit ermöglichen. Dies erfordere jedoch gemäss Regierung umfangreiche Installationen und Signalanlagen sowie eine Verkehrsüberwachung.
Die Regierung hatte dem Landrat daher einen formulierten Gegenvorschlag beantragt. Dieser sieht im Normalbetrieb eine zweispurige Strasse mit einem Mehrzweckstreifen vor, der bei Bedarf innert weniger Tage auf eine dreistreifige Verkehrsführung umgestellt werden könnte.
Die gemäss Regierung nötigen Ertüchtigungsmassnahmen werden in der Landratsvorlage auf rund 39 Millionen Franken geschätzt. Was die Initiative fordert, würde zu Mehrkosten von mindestens zusätzlichen 20 Millionen führen; dazu kämen auch höhere Betriebskosten. Der Gegenvorschlag bringe stattdessen Zusatzinvestitionen von etwa vier Millionen.
«Verstoss gegen Treu und Glauben»
Gegen Initiative und Gegenvorschlag sprachen sich eine Mehrheit der SP- sowie die Grüne/EVP-Fraktion aus. Beides verstosse gegen Treu und Glauben der Umweltauflagen zum Bau der A22 und sei zudem zu teuer. Diesen Argumenten schloss sich die GLP/G-U-Fraktion an, auch wenn einzelne Mitglieder Sympathien für den Gegenvorschlag hätten.
Es brauche nicht für jeden Tunnel zusätzlich einen vollumfänglichen Ersatz, argumentierte die CVP/BDP-Fraktion, die ebenfalls die hohen Kosten bemängelte. Sie stellte einen Rückweisungsantrag, damit die Regierung einen günstigeren Gegenvorschlag ausarbeiten könne. Diesen lehnte der Landrat jedoch mit 61 gegen 22 Stimmen ab. Umstritten war zuvor auch das Eintreten auf das Geschäft, dem aber zugestimmt wurde.
Befürworter von Initiative oder Gegenvorschlag argumentierten, dass das rechtskräftige Projekt «veraltet» sei. Die SVP sowie eine Mehrheit der FDP-Fraktion sprachen sich dabei für die Initiative aus. Hinter den Gegenvorschlag stellten sich im Weiteren vereinzelte SP-Mitglieder. Dieser sei für die Gemeinden ein guter Kompromiss. Einen Entscheid fällt der Landrat indes erst bei der zweiten Lesung.
Der Präsident der vorberatenden Bau- und Planungskommission wies in der Debatte im Weiteren darauf hin, dass Beschwerden zu einem Teilprojekt am Kantonsgericht hängig sind. Werden Initiative und Gegenvorschlag abgelehnt, könne es durchaus sein, dass am Ende das 2002 rechtskräftig gewordene Projekt realisiert werden müsse, mit dem «offenbar nur wenige glücklich zu sein scheinen».
Alter Zankapfel
Der Teil-Rückbau der Rheinstrasse gehört zum an der Urne beschlossenen Gesamtprojekt der A22. Eigentlich hätte daher der Rückbau sofort nach der Eröffnung der A22 im Dezember 2013 in Angriff genommen werden sollen. Real wurde nur die bestehende Strasse mit dem Pinsel auf zwei Spuren reduziert.
Die Rheinstrasse ist ein jahrzehntealter Zankapfel. Einem ersten generellen Projekt für eine Umfahrung, das der Landrat 1982 beschlossen hatte, stimmte das Volk 1995 zu. Doch erst nachdem das Volk 2006 auch die Finanzierung abgesegnet hatte, konnte mit dem Bau begonnen werden. Die 4,5 Kilometer lange A22 hat rund 470 Millionen gekostet.
Ausbau Knoten Angenstein
Mit 78 Ja bei zwei Enthaltungen hat der Landrat hingegen zwei Verpflichtungskredite von insgesamt einer Million Franken für den Ausbau des Knoten Angenstein gesprochen. Die Beseitigung des Nadelöhrs am Ende der Autobahn A18 soll bis ins Jahr 2024 die Rückstaus in Spitzenzeiten und Unfälle deutlich verringern.