Die Schweiz erhält einen grossen Teil des Honorars, das das deutsche Bundesland Nordrhein-Westfalen einem Lieferanten von Kundendaten der Credit Suisse ausbezahlt hat. Das hat das Bundesgericht rechtskräftig entschieden.
Das Finanzministerium von Nordrhein-Westfalen hatte im Februar 2010 2,5 Millionen Euro für eine Steuer-CD bezahlt, die Kundendaten der Credit Suisse (CS) enthalten hatte. Dieses Geld kommt nun auf Umwegen der Bundesanwaltschaft zugute. Die Behörde bestätigte einen Bericht der «Neuen Zürcher Zeitung» (NZZ) vom Freitag, wonach das Bundesgerichtsurteil rechtskräftig ist.
Die Daten über Steuersünder waren von einem Österreicher geliefert worden, der mit einem Bankmitarbeiter zusammengearbeitet hatte. Um die Spur der Zahlung zu verwischen, hatte das deutsche Bundesland Nordrhein-Westfalen das Honorar auf Banken in Deutschland, Österreich und Tschechien überwiesen.
Ein halbes Jahr später wurde der österreichische Datenlieferant in der Schweiz verhaftet. Im Gefängnis nahm er sich 2010 das Leben, wie aus dem Bundesgerichtsentscheid hervorgeht. In der Folge kam es zu einem Rechtsstreit zwischen der Bundesanwaltschaft und den Erben des Verstorbenen, die das Honorar für die Steuer-CD für sich beanspruchten.
Weil es sich beim Geld um einen Deliktserlös handelt, sind die Schweizer Behörden berechtigt, es einzuziehen. Das Bundesgericht bestätigte dies. Strafbares Verhalten dürfe sich nicht lohnen, urteilten die Bundesrichter. Inzwischen ist das Urteil gemäss Auskunft Bundesanwaltschaft rechtskräftig geworden.
Der Fall hat einen Zusammenhang mit dem aktuellen Spionageverdachtsfall. So wird gemäss dem von der Bundesanwaltschaft 2012 erstellten Haftbefehl gestützt auf Angaben des in Deutschland unter Spionageverdachts verhafteten Geheimdienstmitarbeiters drei deutschen Fahndern vorgeworfen, den Österreicher und den CS-Mitarbeiter damals zur Herstellung der Steuer-CD angestiftet zu haben.
Da es Deutschland im Gegensatz zu Österreich und Tschechien unterlassen hatte, die Konten zu sperren, ist ein Teil des Geldes weg. Deshalb hat die Bundesanwaltschaft auf rund einen Drittel der 2,5 Millionen Euro keinen Zugriff mehr.
No-Spy-Abkommen mit Deutschland
Wie am Freitag weiter bekannt wurde, soll zwischen der Schweiz und Deutschland ein No-Spy-Abkommen unterzeichnet worden sein. Die Schweiz und Deutschland hätten einen Geheimvertrag unterzeichnet, in dem sich die beiden Länder verpflichteten, auf geheimdienstliche Aktivitäten im jeweils anderen Land zu verzichten.
Dies berichteten am Donnerstag und Freitag der «Tages-Anzeiger», die «Süddeutsche Zeitung» sowie der NDR und der WDR. Das Abkommen soll 2016 ausgehandelt und im Januar 2017 unterschrieben worden sein. Offiziell lag zunächst keine Bestätigung für das Vorhandensein eines solchen Abkommens vor.