Das Bundesamt für Kultur (BAK) hat der ägyptischen Botschaft in Bern am Montag 32 antike Kulturgüter aus der pharaonischen und römischen Zeit zurückgegeben. Vier der Objekte seien von «ausserordentlicher Seltenheit», darunter etwa ein Pharaonenkopf, erklärte das BAK.
Die Zürcher Kantonsbehörden hatten die Kulturgüter im Zusammenhang mit einer Strafverfolgung beschlagnahmt und danach dem BAK übergeben. In der Schweiz ist seit zehn Jahren das internationale Gesetz für den Kulturgütertransfer (KGTG) in Kraft – im Sinne von dessen Umsetzung gab nun die Schweiz die antiken Objekte an Ägypten zurück.
Neben dem gekrönten Pharaonenkopf befinden sich unter den restituierten Kulturgütern auch eine Darstellung der Schutzgöttin Thebens aus der Zeit des Neuen Reichs (ca. 1500 – 1000 v. Chr.) sowie zwei architektonische Fragmente eines Sturzes mit kultischen Szenen aus der römischen Zeit (ca. 753 v. Chr. – 476 n. Chr.).
Das BAK gab die Objekte am Rande einer Feier zum 10-jährigen Bestehen des KGTG in der Schweiz zurück, wie es in einem Communiqué schreibt. Das Gesetz basiert auf einer UNESCO-Konvention von 1970 und soll den illegalen Handel mit Kulturgütern eindämmen.
Gerade mit den aktuellen Raubzügen und der Zerstörung von Kulturgütern in Syrien durch die Terrormiliz Islamischer Staat erhält das Gesetz traurige Aktualität.