Nach Deutschland ist die Schweiz im Steuerstreit auch Grossbritannien entgegengekommen. Der Bund hat der Forderung der Briten entsprochen und das Steuerabkommen nachgebessert.
Die beiden Vertragsparteien hätten die Steuersätze im britischen Abkommen angepasst, teilte das Finanzdepartement (EFD) am Freitag mit. Die Sätze seien an jene im deutschen Abkommen angeglichen worden.
Der Minimalsteuersatz für die Regularisierung der unversteuerten britischen Gelder auf Schweizer Konten beträgt damit 21 Prozent. Zunächst war ein Satz von 19 Prozent ausgehandelt worden. Der Maximalsteuersatz beträgt neu 41 statt 34 Prozent.
Angleichung an beste Bedingungen
Nicht von dieser Änderung betroffen sind so genannten „Non-UK domiciled individuals“. Es handelt sich um Personen, die in Grossbritannien leben, den offiziellen Wohnsitz aber in einem anderen Land haben. Für sie gilt ein Einheitssatz von 34 Prozent.
Grossbritannien hatte die so genannte Meistbegünstigungsklausel angerufen. Dank dieser Klausel konnte das Land eine Angleichung an die besten Vertragsbedingungen verlangen, welche die Schweiz mit einem Staat ausgehandelt hat.
Unterschiedliche Steuerordnungen
Tiefere Steuersätze sind für Österreicher vorgesehen. Sie müssen zwischen 15 und 38 Prozent der Gelder abliefern. Das EFD begründet dies mit den Besonderheiten des österreichischen Steuerrechts.
Für die Besteuerung künftiger Kapitalerträge hat die Schweiz mit Deutschland einen Satz von 26,375 Prozent ausgemacht. Mit Österreich wurden 25 Prozent vereinbart, mit Grossbritannien Sätze zwischen 27 und 48.
Zwischen den Abkommen gibt es auch weitere Unterschiede. So wurde im Fall von Deutschland und Grossbritannien vereinbart, dass die Banken eine Vorauszahlung in der Höhe von 2 Milliarden beziehungsweise 500 Milionen Franken leisten. Mit Österreich wurde keine Vorauszahlung vereinbart.