Die Schweiz ist bereit, dem amerikanischen Fiskus Informationen einer Genfer Privatbank zu liefern, welche das Unternehmen Sandstone (USA) Inc. betreffen. Die Steuerverwaltung gewährt die Amtshilfe aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens von 1996.
Dieses regelt nur Steuerbetrug, nicht aber Steuerhinterziehung. Der Entscheid der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) ist am Dienstag im Bundesblatt veröffentlicht worden.
Die Informationen, die von der Société Générale Private Banking (ehemals Bancaire Genève) erhoben wurden, bleiben unter Verschluss. Zugänglich sind sie lediglich für Personen oder Behörden, die etwa durch Besteuerung oder Strafmassnahmen betroffen sind.
Der Entscheid der Steuerverwaltung kann vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Mit dem Entscheid reagiert die ESTV auf ein Amtshilfegesuch von 29. August 2011. Auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda wollte die Steuerverwaltung keine weiteren Details dazu bekanntgeben.