Die Schweiz und Italien wollen die polizeiliche Zusammenarbeit verstärken. Der Bundesrat hat heute eine Botschaft zu einem neuen bilateralen Abkommen verabschiedet, welches das bisherige aus dem Jahr 1998 ersetzen soll.
Justizministerin Simonetta Sommaruga und der italienische Innenminister Angelino Alfano hatten das Abkommen im Oktober in Rom unterzeichnet.
Es sehe eine Reihe von Massnahmen vor, die es den schweizerischen und italienischen Strafverfolgungsbehörden ermöglichten, gemeinsam effizienter gegen grenzüberschreitende Kriminalität vorzugehen, schreibt das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD).
Dank dem neuen Abkommen könnten die Schweiz und Italien künftig gemischte Patrouillen bilden und grenzüberschreitend Geleitschutz organisieren. Die Bestimmungen über die grenzüberschreitende Observation seien umfassender und detaillierter geregelt als die einschlägigen Schengen-Regeln.
Das Abkommen erleichtert laut dem EJPD auch den Informationsaustausch zwischen den Behörden, die Koordination gemeinsamer Massnahmen und die Entsendung von Einsatzkräften, die sich an Operationen der Einheiten der anderen Vertragspartei beteiligen. Zudem ermöglicht es die gegenseitige Hilfestellung bei Grossereignissen und Katastrophen.