Ausländer und Ausländerinnen, die sich in Wil SG einbürgern lassen wollen, müssen tief in die Tasche greifen. Die Äbtestadt schreibt mit den Einbürgerungen nicht nur Gewinne. Die Gebühren für Einzelpersonen mit Kindern überschreiten gar das kantonal zulässige Maximum.
Der rote Pass darf nicht mehr kosten als die Gemeindeverwaltungen für das Einbürgerungsverfahren aufwenden. So lautet der bundesgerichtliche Entscheid, der seit 2006 in Kraft ist. Einbürgerungswillige Ausländer würden deshalb erwarten, dass die Gebühren in jeder Gemeinde ähnlich sind.
Doch die Preise für eine ordentliche Einbürgerung für Ausländer unterscheiden sich im Kanton St. Gallen von Gemeinde zu Gemeinde markant. Manche Gemeinden verlangen doppelt so viel fürs «Schweizermachen» als andere.
Vorstoss zeigt Wirkung
Der Wiler SP-Stadtparlamentarier Arber Bullakaj stösst sich an den «überhöhten Einbürgerungsgebühren in der Stadt Wil» und hat im Parlament einen entsprechenden Vorstoss eingereicht. Eine Einzelperson mit Kindern zahlt in Wil für die Einbürgerung 2500 Franken. Im Vergleich: Die Stadt St. Gallen mit 1400 Franken, Flawil mit 1700 Franken und Gossau mit 1250 Franken verrechnen deutlich weniger.
Die hohen Kosten führten dazu, dass gut integrierte, aber eben nicht reiche Einwohnende sich aus finanziellen Gründen nicht einbürgern lassen könnten, schreibt der Parlamentarier mit Migrationshintergrund. Einzelpersonen mit Kindern müssen in Wil gleichviel zahlen wie Ehepaare mit oder ohne Kinder.
Die Einbürgungsgebühren in der Stadt Wil sind nicht nur am oberen Rand festgelegt, sie überschreiten den im Kanton St. Gallen erlaubten Maximaltarif von 1800 Franken bei Einzelpersonen mit Kindern, wie der Stadtrat in seiner Antwort auf die Interpellation selber einräumen muss.
Der Einbürgerungsrat werde ab sofort für diese Fälle höchstens noch den maximalen Betrag von 1800 Franken verlangen. Eine Überprüfung habe ergeben, dass elf Fälle betroffen sind. Obwohl die Verfahren bereits rechtskräftig abgeschlossen seien, werde der zu viel erhobene Betrag von 700 Franken zurückerstattet.
Gewinne im Einbürgerungswesen
Die Stadt Wil macht mit den Einbürgerungen satte Gewinne: 2014 resultierte ein Überschuss von 49’900 Franken, budgetiert war ein Gewinn von 17’200 Franken. Bereits die Rechnung 2013 wies einen «positiven Saldo» von 27’000 Franken aus. Für 2015 sieht das Budget wiederum einen Gewinn von knapp über 30’000 Franken vor.
Der Wiler Stadtrat sieht darin keine Verletzung des Kostendeckungs-Prinzips. Vom Gewinn müssten noch die Entschädigungen für den Einbürgerungsrat abgezogen werden. Jedes der sechs Mitglieder erhält pro Jahr rund 1500 Franken. Der Rat besteht aus je drei Mitgliedern des Stadtrates und des Ortsbürgerrates.
Die meisten Gemeinden begründen ihre hohen Gebühren mit dem Verwaltungsaufwand. Eine Einbürgerung müsse kostendeckend sein. Der Aufwand der vollamtlichen Stadtratsmitglieder, der Stadtkanzlei oder anderer Ämter würden nicht berücksichtigt, schreibt der Wiler Stadtrat.
Integration hat ihren Preis
Zuerst zahlen, dann handeln: In Flawil muss vom Gesuchsteller vor dem ersten Gespräch mit dem Ortsbürgerrat eine Bearbeitungsgebühr von 250 Franken überwiesen werden. Bei einem positiven Entscheid wird der Betrag angerechnet. Und in Gossau kommen zu den Gebühren noch Nebenkosten hinzu: Für den Besuch des Integrationskurses «Meine neue Heimat Gossau» werden pro Person 500 Franken verrechnet.
Der Erwerb des Schweizer Bürgerrechts ist nur mit der Einbürgerung in einer Gemeinde und einem Kanton möglich, heisst es im Gesetz über das St. Galler Bürgerrecht aus dem Jahr 2011. Gebühren fallen nicht nur bei der Gemeinde, sondern auch beim Kanton (550 bis 900 Franken) und beim Bund (50 bis 150 Franken) an.