Die Zahl von Tieflohnstellen hat nur leicht zugenommen

Der Anteil an Tieflohnstellen ist in den letzten Jahren nahezu konstant geblieben. Im Jahr 2012 haben rund 550’000 Beschäftigte – auf eine Vollzeitstelle umgerechnet – weniger als 4343 Franken pro Monat verdient. Das sind 13,4 Prozent.

Der Anteil an Tieflohnstellen in Coiffeur- und Kosmetiksalons ist mit 56 Prozent relativ hoch. (Symbolbild) (Bild: sda)

Der Anteil an Tieflohnstellen ist in den letzten Jahren nahezu konstant geblieben. Im Jahr 2012 haben rund 550’000 Beschäftigte – auf eine Vollzeitstelle umgerechnet – weniger als 4343 Franken pro Monat verdient. Das sind 13,4 Prozent.

Im Jahr 2000 waren es rund 12,1 Prozent der Beschäftigten gewesen. Der Anteil an Tiefstlohnstellen – solche mit Salären von weniger als 50 Prozent des Medianlohns – stieg in der gleichen Zeit von 1,8 auf 2,2 Prozent. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem am Mittwoch veröffentlichten Bericht, den er im Auftrag des Nationalrats erstellt hat.

Der praktisch konstante Tieflohnanteil in der Schweiz deute darauf hin, dass sich die tiefen Löhne im Gleichschritt mit den mittleren Löhnen entwickelt hätten, heisst es. Der Bundesrat weist auch darauf hin, dass ein tiefer Lohn nicht zwingend mit Armut gleichzusetzen sei. Die wirtschaftliche Situation einer Person hänge letztlich vom verfügbaren Haushaltseinkommen und der Anzahl der davon lebenden Personen ab.

Im Detailhandel am meisten

Gemäss dem Bericht werden im Detailhandel am meisten Tieflöhne gezahlt, gefolgt von der Gastronomie, Gebäudebetreuung, Garten und Landschaftsbau. Den verhältnismässig höchsten Anteil an Tieflohnstellen hat jedoch der Wirtschaftszweig «Herstellung von Bekleidung». Dort verdienen 60 Prozent der Beschäftigten weniger als 4343 Franken brutto pro Monat. In der Hauswirtschaft sind es 57 Prozent, in Coiffeur- und Kosmetiksalons, Wäschereien oder chemischen Reinigungen 56 Prozent.

Der Bundesrat weist in dem Bericht auch auf die Bedeutung von Gesamtarbeitsverträgen in Tieflohnbranchen hin. Solche seien wichtig, da sie oft Mindestlöhne enthielten. Diese könnten allerdings auch unterhalb der Tieflohnschwelle liegen.

Damit seien auch in Branchen mit einer hohen GAV-Abdeckung relativ hohe Tieflohnanteile möglich, etwa im Reinigungsgewerbe, im Coiffeur- oder im Gastgewerbe. Ein hoher GAV-Abdeckungsgrad gehe folglich nicht automatisch mit einem niedrigen Tieflohnanteil einher, heisst es in dem Bericht.

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