Die Aargauer Regierung zieht die Sparschraube bei den Kantonsangestellten weiter an. Dienstaltersgeschenke sollen künftig nur noch in Form von Ferien bezogen werden können.
Bisher konnte das Staatspersonal die Dienstaltersgeschenke nach 15 und danach jeweils nach fünf weiteren Jahren wahlweise in Form von Urlaub beziehen oder sich ausbezahlen lassen. Nach 15 und 30 Dienstjahren gibt es jeweils vier Wochen, in den übrigen Fällen zwei Wochen bezahlten Urlaub oder den Gegenwert in Geld.
Derzeit kostet dies den Kanton Aargau 800’000 Franken pro Jahr. Stimmt der Grosse Rat der am Freitag veröffentlichten Botschaft der Regierung zu, können Dienstaltersgeschenke künftig nur noch in Form von Urlaubswochen bezogen werden.
Bei einer Umfrage wurde die Neuregelung von 62 Prozent abgelehnt. Befürchtet wird, dass der Urlaub wegen der hohen Arbeitsbelastung nicht bezogen oder dass es zu Mehrbelastungen der anderen Arbeitnehmer kommt. Die Regierung ist aber der Meinung, dass solche Abwesenheiten mindestens ein Jahr im Voraus bekannt sind.
In einer zweiten Vorlage, die am Freitag dem Grossen Rat überwiesen wurde, geht es um die Möglichkeit, Mobilitätsbeitäge an die Staatsangestellten auszurichten. Diese in zwei Lohndekreten verankerte Kann-Regelung soll gestrichen werden.
Einsparungen ergeben sich dadurch keine, da die Regierung bisher keine Mobilitätsbeiträge ausbezahlte. Den Anstoss zur Streichung gab eine vom Grossen Rat überwiesene Motion aus Kreisen der Grünliberalen.
Nicht diskutierten kann das Kantonsparlament über den zweiten Teil dieser Motion. Dabei geht es um die Einführung der aktiven Parkplatzbewirtschaftung für alle vom Kanton genutzten Gebäude. Diese Forderung kann die Regierung in eigener Kompetenz umsetzen.