Dienstwagen für maximal elf statt 23 Basler Blaulicht-Kaderleute

Künftig dürfen höchstens noch elf statt 23 Kaderleute der Basler Polizei und Rettung Dienstfahrzeuge für Privatzwecke benutzen. Die Regierung hat am Dienstag eine entsprechende Regelung beschlossen. Der Arbeitsweg wird verrechnet und der Kostenvorteil steuerpflichtig.

Künftig dürfen höchstens noch elf statt 23 Kaderleute der Basler Polizei und Rettung Dienstfahrzeuge für Privatzwecke benutzen. Die Regierung hat am Dienstag eine entsprechende Regelung beschlossen. Der Arbeitsweg wird verrechnet und der Kostenvorteil steuerpflichtig.

23 persönlich zugeteilte Dienstwagen im Fuhrpark der Basler Blaulichtorganisationen hatten im vergangenen Oktober Schlagzeilen gemacht, 18 bei der Polizei und 5 bei der Rettung. Die vom Justiz- und Sicherheitsdepartement JSD dazu praktizierte Ausnahmeregelung mit langjähriger Praxis hatte zuvor die Finanzkontrolle moniert.

Nach medialen Prügeln hat die Regierung nun eine neue Weisung des JSD genehmigt. Diese schränkt unter anderem den Kreis jener ein, die Dienstfahrzeuge neben Arbeits- und Pikettfahrten auch für ihren Arbeitsweg benutzen dürfen. Solche Nutzung sichere die erweiterte Verfügbarkeit jener Kader, teilte die Regierung am Dienstag mit.

In den Genuss des Dienstfahrzeug-Privilegs kommen neu nur noch maximal sechs Kaderleute der Kantonspolizei sowie maximal fünf Kaderleute der Rettung. Details sollen die beiden Kommandanten festlegen. Bei anderen Schweizer Blaulichtorganisationen hätten sich vergleichbare Regelungen bewährt, schreibt das JSD.

Schluss mit Gratiskilometern

Anders als bisher werde dabei die gesamte Strecke des Arbeitsweges berechnet. Jeder reale Kilometer ausserhalb des Pikettdienstes koste die Betreffenden 25 Rappen plus Mehrwertsteuer, wobei die Differenz zu den Vollkosten von 70 Rappen neu als Lohnbestandteil versteuert werde. Bisher waren Fahrten in einem 15-Kilometer-Rayon um den Spiegelhof gratis. Und pro Piketttag gilt neu ein Limit von 20 Kilometern.

Die Dienstfahrzeuge würden künftig standardisiert, hiess es weiter – auch persönliche Sonderausstattungen hatten zu reden gegeben. Alle Wagen sollen mit Sondersignal, Funk, Schutzausrüstung und Einsatzmaterial ausgestattet sein.

Basis der neuen Dienstfahrzeug-Weisung des JSD ist eine Anpassung der kantonalen Spesenverordnung, welche die Regierung ebenfalls am Dienstag beschlossen hat. Ein neuer Passus darin erlaubt neu den Departementen abweichende Regelungen, die jedoch die Regierung zu genehmigen hat.

Falsche Regeln richtig eingehalten

Die neue Dienstfahrzeuge-Weisung löst die bisherige von 2013 ab. Diese beruhte laut Regierung auf einer rund 25-jährigen Praxis. Sie habe jedoch der Spesenverordnung nicht mehr entsprochen. Die Basler Blaulicht-Offiziere hätten sich indes stets an die jeweils aktuelle Weisung gehalten.

Die Basler Dienstwagen-Affäre, die auch stark den Wahlkampf prägte, hatte keine strafrechtlichen Folgen: Ein eingesetzter ausserordentlicher Staatsanwalt entschied im Dezember nach Vorabklärungen, keine Strafuntersuchung einzuleiten.

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