Dieter Behring ist am Freitagmorgen vom Bundesstrafgericht zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden. Der Financier hatte gewerbsmässig Anleger betrogen, wodurch ein Schaden von insgesamt 800 Millionen Franken entstand.
Einer der grössten Betrugsfälle in der Schweizer Prozessgeschichte endet somit mit einem Schuldspruch.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass durch Behrings System insgesamt 2000 Personen geschädigt wurden und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten.
Die Bundesanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten gefordert. Die Verteidigung hatte dagegen die Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch beantragt.
Wiederkehrende Themen während des Prozesses waren die lange Verfahrensdauer von unterdessen zwölf Jahren und die sogenannte «Fokussierung» auf Dieter Behring. Gegen seine Geschäftspartner ist das Verfahren wegen Betrugs eingestellt worden, allerdings ermittelt die Bundesanwaltschaft noch in abgetrennten Verfahren wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung.
Noch ist das Urteil des Bundesstrafgerichts nicht rechtskräftig – Behring könnte den Entscheid noch vor dem Bundesgericht anfechten.