Dignitas-Gründer Ludwig A. Minelli ist vor dem Zürcher Obergericht abgeblitzt. Eine Autorin der „Zürichsee-Zeitung“ hatte den Sterbehelfer in einer Glosse als „Monster“ bezeichnet und musste sich deshalb vor Gericht wegen Verleumdung verantworten.
Das Obergericht sprach die Frau am Donnerstag frei und gewährte ihr eine Entschädigung von 14’000 Franken. Das Bezirksgericht Horgen war im Oktober 2010 noch anderer Meinung gewesen: Es verurteilte die Autorin in einem erstinstanzlichen Urteil zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 40 Franken. Zudem hätte sie Minelli 1000 Franken Schmerzensgeld zahlen müssen.
Das Obergericht fand nun aber, dass der Text nicht beleidigend sei, sondern eine Satire auf Minellis Praxis der Sterbehilfe darstelle. Der Dignitas-Gründer sei eine öffentliche Person und müsse sich solche Kommentare zu seiner Funktion gefallen lassen. Dabei werde nicht seine private, sondern nur seine berufliche Ehre tangiert.
Streitpunkt war der Satz „Was für ein Monster, dieser Mann, der auf Wunsch in miesen Kammern und sogar auf Parkplätzen weit hergereiste Leute abmurkst.“ Für den Richter „nicht gerade ein Wurf der Weltliteratur“ und auch nur „mässig amüsant“. Strafbar sei dies jedoch nicht.