Divesa-Stiftung vorläufig nicht mehr zeichnungsberechtigt

Die Eidgenössische Stiftungsaufsicht zieht die Notbremse: Sie hat am Freitag der Stiftung Divesa alle Tätigkeiten vorläufig untersagt. Die Stiftung beherrscht über die Divesa AG verschiedene Gesellschaften, so auch die Supra Versicherung.

Die Divesa beherrscht unter anderen die Supra Versicherung (Symbolbild) (Bild: sda)

Die Eidgenössische Stiftungsaufsicht zieht die Notbremse: Sie hat am Freitag der Stiftung Divesa alle Tätigkeiten vorläufig untersagt. Die Stiftung beherrscht über die Divesa AG verschiedene Gesellschaften, so auch die Supra Versicherung.

Am Mittwoch hatte die Finanzmarktaufsicht FINMA die Krankenzusatzversicherung Supra Assurances wegen Überschuldung in den Konkurs geschickt. Es bestehe ein Rückstellungsmanko von über 500 Millionen Franken, hatte die FINMA den Schritt begründet.

Mit der am Freitag getroffenen Verfügung soll „angesichts der schweren Verfehlungen, welche die FINMA gegenüber dem Verwaltungsrat der Divesa AG festgestellt hat“, einer Gefährdung des Stiftungsvermögens vorgebeugt werden, wie das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) am Abend mitteilte. Die Mitglieder des Verwaltungsrats der Divesa AG seien gleichzeitig Mitglieder des Stiftungsrats der Divesa.

Aufgrund der Anordnung darf der Stiftungsrat keine Entscheide mehr treffen oder umsetzen, bis der Sachverhalt von der Stiftungsaufsicht vollständig geklärt ist. Namentlich ist der Stiftungsrat vorläufig auch nicht mehr zeichnungsberechtigt.

Die Eidgenössische Stiftungsaufsicht ist dem Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements des Innern EDI angegliedert. Sie nimmt die Bundesaufsicht über gemeinnützige Stiftungen wahr, die gesamtschweizerisch und international tätig sind.

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