Anders als von der Staatsanwaltschaft Braunschweig zunächst erklärt gibt es doch kein Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen VW-Chef Martin Winterkorn. Die erste Mitteilung vom Montag sei «falsch ausgedrückt» gewesen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Noch gebe es keine konkreten Beschuldigten, hiess es am Donnerstag. Die Staatsanwaltschaft erklärte zudem, sie bedaure «Irritationen» im Zusammenhang mit der VW-Affäre.
In der Mitteilung von Montag hatte es geheissen, die Staatsanwaltschaft habe «aufgrund von Strafanzeigen ein Ermittlungsverfahren gegen Martin Winterkorn, den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden des Volkswagen AG, eingeleitet».
Am Dienstag dann veröffentlichte die Staatsanwaltschaft – von der Öffentlichkeit zunächst unbemerkt- auf ihrer Website eine neue Pressemitteilung.
Darin heisst es, die Staatsanwaltschaft Braunschweig prüfe im «Zusammenhang mit den Vorwürfen der Abgas-Manipulationen von Dieselfahrzeugen der Marke VW» die «Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen dafür verantwortliche Mitarbeiter der Volkswagen-AG». Der Name Winterkorn wird nicht mehr genannt.
Am Donnerstagmittag verschickte die Behörde schliesslich die Entschuldigung. Quelle des «Missverständnisses» sei die Vorgabe der Aktenordnung, «wonach bei Eingang einer Anzeige gegen eine bestimmte Person ein gegen diese Person gerichtete Vorgang anzulegen ist».
Dementsprechend sei ein Vorgang bezüglich Winterkorn anzulegen gewesen. Die Aktenordnung unterscheide aber nicht zwischen einem so eingetragenen Ermittlungsverfahren – Vorermittlungsverfahren genannt – und einem formellen Ermittlungsverfahren gegen eine bestimmte Person. Solch ein formelles Ermittlungsverfahren sei aber nicht eröffnet worden.