Doch keine Zwangsrentenkürzung für Baselbieter Regierungsräte

Baselbieter Regierungsmitglieder erhalten kein altersunabhängiges Ruhegehalt mehr: Der Landrat hat am Donnerstag eine Totalrevision des entsprechenden Dekrets verabschiedet. Dafür strich das Parlament die strittigen Rentenkürzungen aus der Vorlage.

Die Regierungsräte vertreten den Kanton in den Verwaltungsräten staatsnaher Betriebe. Die Entschädigungen müssten sie zumindest teilweise abliefern. Das taten aber längst nicht alle im Baselbiet. (Bild: Hans-Jörg Walter)

Baselbieter Regierungsmitglieder erhalten kein altersunabhängiges Ruhegehalt mehr: Der Landrat hat am Donnerstag eine Totalrevision des entsprechenden Dekrets verabschiedet. Dafür strich das Parlament die strittigen Rentenkürzungen aus der Vorlage.

Der Landrat hatte doch noch Erbarmen mit dem Regierungsrat: Er entfernte die Bestimmung zu Zwangsrentenkürzung für alt Regierungsräte. Diese sah eine Kürzung, Verweigerung oder Rückforderung von Lohn- oder Rentenausgleichszahlungen vor, wenn ein Regierungsmitglied wegen schwerer Amtspflichtverletzung oder einem Verbrechen oder Vergehen aus dem Amt scheidet. 

Eingefügt in die Vorlage hatte den Passus die Personalkommission des Landrats. Dies auch in der Folge der Affäre um nicht korrekt abgerechnete Honorarbezüge von Regierungsmitgliedern. Die Affäre wurde bekannt, als die Finanzkontrolle feststellte, dass seit 2008 rund 320’000 Franken offenbar nicht ordnungsgemäss abgerechnet worden waren.

Was, wenn einer auf der Autobahn rechts überholt?

Im Rat stellte sich jedoch eine Mehrheit aus SP, Grünen, CVP, EVP, GLP und BDP dagegen. Sie bemängelte nicht das Motiv, wohl aber die Ausformulierung der Bestimmung: Diese lasse viel zuviel Raum, sagte etwa der GLP-Sprecher: Wenn beispielsweise ein Regierungsrat auf der Autobahn rechts überhole, mache er sich strafbar und erhielte dann keine Lohnfortzahlung mehr.

Er würde diese aber weiter erhalten, wenn er nicht zurücktrete oder einfach sagte, er trete aus Gesundheitsgründen zurück, fügte die SP an: Denn etwas anderes wäre nicht beweisbar. Kriminelles Verhalten sei nach dem Strafrecht zu ahnden und dürfe, wie auch im Arbeitsrecht, nicht mit der Lohnfrage verknüpft werden, forderte darum der GLP-Sprecher.

Der Rechtsstaat würde überstrapaziert

Die Ratsmehrheit stiess sich auch daran, dass bei Eintreten eines entsprechenden Falles die Regierung selbst über das jeweilige Regierungsmitglied hätte entscheiden müssen. Der Rechtsstaat werde strapaziert, die Bestimmung funktioniere nicht, und die Frage sei nicht sauber gelöst, kritisierte sie den vorgeschlagenen Paragraphen.

Für die Bestimmung machten sich die SVP und teilweise die FDP stark. Sie verwiesen vor allem darauf, dass das Volk nicht verstehen würde, wenn ein Regierungsrat eine Lohnfortzahlung erhielte, wenn er wegen einer Verfehlung aus dem Amt ausgeschieden sei.

Zur Vorsicht mahnte indes auch Finanzdirektor Anton Lauber. Er wehre sich namens der Regierung gegen den Eindruck, «wir seien unvermittelbar, man müsse uns durchfüttern, und wir seien potentiell kriminell», sagte er in Bezug auch auf weitere Bestimmungen des revidierten Dekrets.

Klares Ja zu SP-Antrag auf Streichung

Schliesslich folgte der Landrat mit 51 zu 30 Stimmen einem SP-Antrag auf Streichung der strittigen Bestimmung. Das totalrevidierte Dekret wurde danach einstimmig gutgeheissen. Dieses sieht insbesondere den Wegfall des bisherigen altersunabhängigen Ruhegehalts für Regierungsmitglieder nach deren Ausscheiden aus dem Amt vor.

Stattdessen werden die Regierungsmitglieder in die Basellandschaftliche Pensionskasse (BLPK) aufgenommen und erhalten die gleiche Vorsorge wie das Staatspersonal. Beim Ausscheiden vor dem Pensionsalter sind ein Lohnersatz beziehungsweise eine Lohnfortzahlung vorgesehen, die aber – anders als das bisherige Ruhegehalt – altersabhängig und zeitlich begrenzt sind.

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