Der Walliser Weinhändler Dominique Giroud verlangt in einem Zahlungsbefehl von der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) 30 Millionen Franken. Die Forderung ist erst der Auftakt in einem Schadenersatzverfahren wegen der Berichterstattung über Giroud.
Der Weinhändler wirft dem Westschweizer Fernsehen (RTS) vor, in der Tagesschau «19:30» vom 6. Dezember 2013 zu Unrecht als Weinpanscher dargestellt worden zu sein. Es ging um Vorwürfe, Waadtländer Saint-Saphorin mit Walliser Fendant gemischt zu haben.
Im Fall ermittelte die Waadtländer Staatsanwaltschaft wegen Betrug und Warenfälschung. Erst vergangene Woche stellte sie das Verfahren ein.
Der Zahlungsbefehl über 30 Millionen Franken gegen die SRG wurde beim Betreibungsamt Bern-Mittelland eingereicht. Es handle sich noch nicht um ein Schadenersatzverfahren, präzisierte am Montag Marc Comina, Mediensprecher von Dominique Giroud. Er bestätigte damit einen Bericht der Zeitung «Schweiz am Sonntag».
Weil die Verjährungsfrist sehr kurz sei, müsse man Massnahmen ergreifen, um die Verjährung zu stoppen, sagte Comina. Unterdessen müssten die wirtschaftlichen Einbussen, die der Walliser Weinhändler gelten macht, dokumentiert werden. Das brauche Zeit.
Die hohe Forderung von 30 Millionen Franken bemisst sich am Wert seiner Weinkellerei Giroud Vins. Die Unternehmensgruppe wurde 2011 von unabhängigen Experten auf einen Wert von über 60 Millionen Franken geschätzt. Wegen der Vorwürfe verlor sie jedoch Kunden.
Bis vor Bundesgericht
Dominique Giroud und seine Anwälte seien derzeit mit mehreren Medien im Gespräch, um einen Verjährungsstopp zu erlangen, hielt Marc Comina fest.
Weil einige der beteiligten Parteien dazu keine Bereitschaft zeigten, bleibe Dominique Giroud kein andere Wahl, als juristisch ein Unterbruch zu erwirken, insbesondere über den Umweg eines Zahlungsbefehls.
Die SRG gab auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda keine Stellungnahme zum Fall. Man habe den Zahlungsbefehl noch nicht erhalten.
Mit dem fraglichen Bericht des «19:30» des Westschweizer Fernsehens hatte sich die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) beschäftigt. Sie wies im Oktober eine Beschwerde von Dominique Giroud gegen den Bericht ab.
Nach dem Zahlungsbefehl richtet sich der Walliser Weinhändler auf eine lange juristische Auseinandersetzung ein. «Es ist praktisch sicher, dass Dominique Giroud bis vor das Bundesgericht gehen wird», sagte sein Mediensprecher Marc Comina.
RTS weist Forderung zurück
Das Westschweizer Fernsehen (RTS) wies die Forderung Girouds am Montagabend als absolut unbegründet zurück. Das RTS werde sich gegen den Zahlungsbefehl wehren und werde die dafür notwendigen rechtlichen Schritte prüfen, heisst es in der Mitteilung.