Ein 52-jähriger Kosovare muss eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren verbüssen, weil er im Mai 2008 in Wil auf offener Strasse bei einer Familienfehde zwei Männer erschossen hat. Das Kantonsgericht St. Gallen hat die Berufung gegen das Urteil des Kreisgerichts abgewiesen.
Die Berufsverhandlung fand am Montag statt. Das Kreisgericht Wil hatte den Mann im vergangenen Jahr wegen mehrfachen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt. Mit seiner Strafe ging das Kreisgericht über den Antrag des Staatsanwalts hinaus; dieser hatte eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren gefordert.
Zwischen den beiden verfeindeten Familien war es wiederholt zu Drohungen, Beschimpfungen und Schlägereien gekommen. Am 3. Mai 2008 trafen drei Mitglieder der einen und fünf Angehörige der andern Familie in der Nähe des Bahnhofs Wil aufeinander. Die späteren Opfer bremsten ihre Gegner mit dem Auto aus und zwangen sie zum Anhalten.
Aus nächster Nähe geschossen
Danach gingen der Vater und einer der Söhne mit Schlagstöcken auf ihre ebenfalls bewaffneten Gegner los. Da zog der Haupttäter eine Pistole und schoss auf die zwei Angreifer. Als diese bereits getroffen waren, tötete er sie aus nächster Nähe mit Schüssen in den Kopf und in den Hals. Insgesamt wurden neun Schüsse abgegeben.
Vor dem Kantonsgericht forderte der Verteidiger des Kosovaren, der Angeklagte sei vom Vorwurf des Mordes freizusprechen und wegen mehrfacher vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von maximal zwölf Jahren zu verurteilen. Er habe nur einen Warnschuss abgeben wollen, sagte der 52-Jährige vor Gericht. An die weiteren Schüsse könne er sich nicht mehr erinnern.
Die Berufung sei abzuweisen, forderte stattdessen der Staatsanwalt. Der Angeklagte habe die Familienehre mit Blut reinwaschen wollen und deswegen zwei geladene Waffen bei sich gehabt. Er sei besonders kaltblütig und skrupellos vorgegangen.
Gemäss dem erstinstanzlichen Urteil beging er zusätzlich noch einen Mordversuch, indem er auf den flüchtenden Zwillingsbruder des getöteten Sohnes schoss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.