Bundesrätin Doris Leuthard gibt dem Druck der Bergkantone nicht nach. Ihr Departement hatte letzte Woche Leitlinien zur Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative publiziert. Gemäss diesen soll die neue Verfassungsbestimmung auch auf Baugesuche angewendet werden, welche nach der Abstimmung vom 11. März eingereicht werden.
Dort, wo Zweifel an der Übereinstimmung mit dem neuen Verfassungsartikel bestünden, sollen die Baugesuchsverfahren sistiert werden, bis die Ausführungsgesetzgebung in Kraft ist.
Gegen dieses Vorgehen wehrte sich die Regierungskonferenz der Gebirgskantone, die bereits mit dem Abstimmungsresultat grösste Mühe bekundet hatte. Sie verlangte, dass das Bundesamtes für Raumordnung (ARE) und des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Leitlinien zurückziehen.
Diese würden die Arbeiten der am Donnerstag eingesetzten Arbeitsgruppe präjudiziert. Die Regierungen der Kantone Uri, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Graubünden, Tessin und Wallis beklagten sich auch darüber, dass die Umsetzung nicht zuerst mit den betroffenen Kreisen besprochen wurde.
Vor Journalisten in Bern wies die Bundesrätin diese Vorwürfe am Montag zurück. Gegenüber Schweizer Radio DRS sprach sie von einem „Schwarz-Peter-Spiel, das in der Sache nichts hilft“.
Sie habe schon am Abstimmungssonntag gesagt, dass die neue Verfassungsbestimmung ab sofort gelte. Die Gemeinden könnten versuchen, eigene Wege zu gehen, dann würden wohl die Gerichte über die richtige Anwendung der Verfassungsbestimmung entscheiden müssen.
Neben der Frage der Baubewilligungen ist nach der Annahme der Initiative die Definition der Zweitwohnung unklar. Leuthard stellte in Aussicht, dass bis im Sommer wenigstens provisorische Definitionen vorliegen sollen.