Down-Syndrom soll als Geburtsgebrechen gelten

Trisomie 21 – das Down-Syndrom – soll künftig als Geburtsgebrechen gelten. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK) beantragt ihrem Rat, eine Motion mit diesem Anliegen aus dem Ständerat anzunehmen.

Hebamme untersucht Schwangere (Symbolbild) (Bild: sda)

Trisomie 21 – das Down-Syndrom – soll künftig als Geburtsgebrechen gelten. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK) beantragt ihrem Rat, eine Motion mit diesem Anliegen aus dem Ständerat anzunehmen.

Als Geburtsgebrechen gelten Krankheiten, die bei vollendeter Geburt bestehen. Der Entscheid fiel mit 13 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Motionär Roberto Zanetti (SP/SO) hatte argumentiert, es sei schwer nachvollziehbar, dass Trisomie 21 heute nicht auf der Liste der Geburtsgebrechen figuriere. Dass die Genommutation bei der Geburt bestehe, sei unbestritten.

Und es könne davon ausgegangen werden, dass die Mutation eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit darstelle, die medizinische Untersuchungen erfordere und zumindest eine teilweise Arbeitsunfähigkeit zur Folge habe. Damit seien die Voraussetzungen erfüllt.

Eine Aufnahme auf die Liste dränge sich auch aus gesellschaftlicher Betrachtung auf. Eltern, die auf pränatale Abklärungen verzichteten oder sich trotz Trisomie-21-Diagnose für die Geburt des Kindes entschieden, hätten Anspruch auf gesellschaftliche Anerkennung und Solidarität.

Mit der Anerkennung von Trisomie 21 als Geburtsgebrechen würden nicht automatisch Ansprüche gegenüber der IV ausgelöst, betonte Zanetti. Es würde lediglich die Beweislast für IV-Leistungen umgekehrt.

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