Im Kanton Aargau sind drei Kantonspolizisten wegen schwerer Körperverletzung angeklagt worden. Einer der Polizisten muss sich zudem wegen versuchter vorsätzlicher Tötung verantworten. Die drei Männer standen 2009 als Mitglieder der Sondereinheit «Argus» im Einsatz.
Ein gewalttätiger Ehemann wurde mit zwei Schüssen schwer verletzt. Die Verfahren gegen den damaligen stellvertretenden Kommandanten und gegen einen Taser-Schützen werden wegen fehlender strafrechtlicher Verantwortlichkeit eingestellt. Das teilte der ausserordentliche Staatsanwalt, der Zuger Rechtsanwalt Urs Sutter, am Donnerstag mit.
Zum polizeilichen Schusswaffeneinsatz kam es am Abend des 25. Mai 2009. Ein Serbe hatte sich mit seiner Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Wohlen gestritten. Die Frau alarmierte die Polizei und konnte sich mit ihrem Kleinkind unverletzt in Sicherheit bringen.
Bei der anschliessenden Vorsprache der Regionalpolizei öffnete der Ehemann die Wohnungstür mit einem Messer in der Hand, wie der ausserordentliche Staatsanwalt schreibt. Der Mann befolgte die Anweisungen des Polizisten nicht, sondern richtete das Messer auf sich selbst und zog sich wieder in die Wohnung zurück.
Sondereinheit der Polizei im Einsatz
Rasch wurde Verstärkung durch die Kantonspolizei und deren Sondereinheit «Argus» gerufen. Auch auf weiteres Ansprechen durch die Polizei reagierte der alkoholisierte Mann nicht. Er hatte sich zwischenzeitlich selbst mit einem Messer verletzt und mit Selbstmord gedroht.
Nach Schlichtungsversuchen intervenierten sechs Polizisten der Sondereinheit. Kurz nach dem Aufbrechen der Türe feuerte ein Mitglied der Sondereinheit aus kurzer Distanz zwei Kugeln auf den Mann ab und ein weiteres Mitglied setzte den Taser ein.
Opfer ist verstorben
Der angeschossene Mann ging schwer verletzt zu Boden. Er wurde von der Sondereinheit umgehend gesichert, medizinisch versorgt und überlebte deshalb den Zugriff. Der Mann musste längere Zeit in Spitalpflege verbringen.
Er verstarb im vergangenen April, wie aus der Mitteilung des ausserordentlichen Staatsanwalts hervorgeht. Das Ableben des Mannes stehe in keinem Zusammenhang mit den 2009 erlittenen Schussverletzungen. Die Strafuntersuchung gegen den Serben sei mittlerweile eingestellt worden.
Im März 2013 hatte der Aargauer Regierungsrat zunächst einen anderen ausserordentlichen Staatsanwalt zur Untersuchung des Polizeieinsatzes beauftragt. Dieser verstarb im Herbst 2014.
Der Grund, dass überhaupt ein ausserordentlicher Staatsanwalt eingesetzt wurde, ist die Neuorganisation der Strafverfolgungsbehörden im Aargau. Es bestanden enge berufliche Beziehungen mit den angezeigten Kadermitgliedern der Kantonspolizei.