Der Basler Grosse Rat hat drei vom Mieterverband eingereichte formulierte Initiativen für rechtlich gültig erklärt. Sie fordern Transparenz bei Vormieten, weniger Kostenrisiko vor Gericht und mehr Schutz für ältere und langjährige Mieter.
Es war der erste Auftritt von Regierungspräsidentin Elisabeth Ackermann im Grossen Rat. Sie vertrat die Meinung der Regierung zu den drei Mieterschutz-Initiativen des Mieterinnen- und Mieterverbands. Die Regierung wollte sich die Initiativen zum Teil mit redaktionellen Änderungen zur Berichterstattung überweisen lassen:
- Die Initiative «Ja zu bezahlbaren Neumieten» verlangt die Einführung der Formularpflicht bei der Anfangsmiete. Dies soll massive Aufschläge des Mietzinses bei Mieterwechseln bekämpfen. Verwendet werden müsste das Formular dann, wenn der Leerwohnungsbestand 1,5 Prozent oder weniger beträgt – 2014 hatte er bei 0,2 Prozent gelegen.
- Die Gesetzesinitiative «Ja zu bezahlbaren Mietgerichtsverfahren» will bei Mietstreitigkeiten die Gerichtsgebühren am Zivil- und Appellationsgericht auf maximal 500 Franken begrenzen und Parteientschädigungen ausschliessen.
- Die «Wohnschutzinitiative» als drittes Volksbegehren zielt per Verfassungsänderung auf renditegetriebene Totalsanierungen. Sie sieht bei Leerwohnungsbeständen unter 1,5 Prozent Massnahmen vor, darunter eine Bewilligungspflicht für Renovationen, Umbauten und Abbruch bezahlbarer Wohnungen.
Juristische Retusche
Letztere Initiative erklärte das Parlament zwar an sich für in Ordnung, strich aber auf Antrag der Regierung einzelne Passagen als rechtlich nicht zulässig, weil sie Bundesrecht verletzten. Ein SP-Antrag, von den Retuschen abzusehen, wurde mit 45 gegen 48 Stimmen verworfen.
Es blieb aber die einzige Abstimmung, die nicht im Sinne der rot-grünen Ratshälfte ausging. SVP-Anträge, die Initiativen direkt an die Urne zu bringen, scheiterten alle. Das lag unter anderem an der Tatsache, dass sich die Reihen der bürgerlichen Grossräte bei fortschreitender Sitzungsdauer zu lichten begannen. Die Regierung muss oder darf also zu allen drei Begehren innert eines halben Jahres inhaltlich Bericht erstatten.