Drei ‚Ndrangheta-Mitglieder wegen Drogenhandels verurteilt

Das Bundesstrafgericht hat am Dienstag drei mutmassliche Mitglieder der Mafia-Organisation ‚Ndrangheta wegen Drogenhandels zu mehrmonatigen Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt. Ursprünglich hatte die Bundesanwaltschaft 13 Personen im Visier.

Drei 'Ndrangheta-Mitglieder wurden vom Bundesstrafgericht wegen Drogenhandels zu mehrmonatigen Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt (Symbolbild). (Bild: sda)

Das Bundesstrafgericht hat am Dienstag drei mutmassliche Mitglieder der Mafia-Organisation ‚Ndrangheta wegen Drogenhandels zu mehrmonatigen Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt. Ursprünglich hatte die Bundesanwaltschaft 13 Personen im Visier.

Die Beschuldigten wurden zu sieben, acht und neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt mit einer Probezeit von drei Jahren, wie die Bundesanwaltschaft am Mittwoch mitteilte. Das Urteil war am Dienstag gefallen. Ihr Handeln habe die Gesundheit zahlreicher Personen gefährdet, heisst es. Konkret sollen sie bandenmässig mit Kokain gehandelt haben.

Bereits Anfang Dezember 2014 wurde ein 49-jähriger Tessiner aus dem Kreis der Verdächtigen vom Bundesstrafgericht zu einer Haftstrafe von zwölf Monaten auf Bewährung verurteilt. Über einen Zeitraum von fünf Jahren hatte er Schusswaffen und Munition illegal vom Tessin nach Italien ausgeführt, wie es im Urteil heisst.

Der unter dem Namen «Quatur» bekannt gewordene Fall hat eine lange Vorgeschichte: Die verschiedenen Strafuntersuchungen gehen zurück bis ins Jahr 2002. Den Beschuldigten wurde vorgeworfen, seit 1994 vor allem im Rauschgift- und Waffenschmuggel auf der Achse Zürich-Tessin-Italien tätig gewesen zu sein.

Kritik an Bundesanwaltschaft

Doch das Bundesstrafgericht wies die Anklage der Bundesanwaltschaft zwei Mal zurück. Das erste Mal waren die Richter in Bellinzona zum Schluss gekommen, dass Verteidigerrechte verletzt wurden, ein zweites Mal war gemäss Richtern ein Grossteil der Abhörprotokolle unbrauchbar.

Weil der Hauptverdächtige in Italien vom Vorwurf der Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation freigesprochen wurde, liess die Bundesanwaltschaft diesen Vorwurf gegen einen Teil der Beschuldigten fallen.

Insgesamt wurden in dieser Strafsache bereits neun Personen verurteilt, wie die Bundesanwaltschaft auf Anfrage erklärte. Im Hauptverfahren wurde im Januar gegen fünf Beschuldigte eine neue Anklage erhoben. In einem weiteren Verfahren sind noch Anklagen gegen drei andere Personen hängig.

Die ‚Ndrangheta ist eine kalabrische Mafia-Organisation, deren Aktionsradius ganz Europa, Nord- und Südamerika sowie Russland und Australien umfasst. Unter den Begriff Mafia fallen auch die sizilianische Cosa Nostra, die neapolitanische Camorra und die apulische Sacra Corona Unita.

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