Drei zusätzliche Standorte für Inertstoff-Deponien schlägt die Baselbieter Regierung vor: «Hollenmatt» in Aesch fest sowie provisorisch «Stutz» in Blauen und «Sunnerai» in Zwingen. Die Vernehmlassung für die Richtplanrevision für diese Aushub-Deponien dauert drei Monate.
Die Regierung möchte vom Landrat eine Anpassung des kantonalen Richtplans (KRIP) absegnen lassen, welche diese Deponie-Standorte für sauberen Aushub nutzbar macht. Hintergrund sei die Daueraufgabe nach dem Bundes-Raumplanungsgesetz, den KRIP bei Bedarf an neuere Verhältnisse anzupassen, teilte sie am Dienstag mit. Vor allem im Raum Arlesheim fehle heute Deponieraum.
Der Entwurf für die Landratsvorlage basiert auf einem Konzept von 1998 und Absprachen mit Nachbarkantonen im Einzugsgebiet. Die Regierung hat ihn nun in die öffentliche Vernehmlassung gegeben. Vor der Realisierung sind weitere Schritte nötig, darunter die Zonenplanung und die Umweltverträglichkeitsprüfung.
Zwei von drei zunächst nicht in den Rängen
Eine Standortevaluation zu zehn potenziell geeigneten Arealen enthielt von den drei Orten nur den «Stutz», dafür an erster Stelle. Die Gemeinde äusserte sich positiv. Für das Nebental «Sunnerai» wurden dann Abklärungen nachgeholt. Es wäre laut Vorlage für eine solche Deponie «sehr gut geeignet» – sofern man es aus der Schutzzone nimmt.
Die «Hollenmatt» war zunächst in einem früheren Evaluationsstadium ausgeschieden; dort war das potenzielle Deponievolumen auf 500’000 Kubikmeter geschätzt worden. Die Gemeinde schlug den Standort später dennoch von sich aus vor, dies für ein Nutzvolumen von 120’000 Kubikmetern. Eine frühere Ablagerungsstelle hat sich stark gesetzt und Drainagen beschädigt; eine neue Deponie könnte die Bewirtschaftungssituation verbessern. Die Regierung ist einverstanden.
Während die «Hollenmatt» gleich fest in den KRIP kommen soll, würden «Stutz» und «Sunnerai» erst als Zwischenergebnis aufgenommen; die Standorte könnten somit erst später realisiert werden. Konkret würden sie nutzbar, wenn zwei Quellen nicht mehr für Trinkwasser verwendet werden. Dazu sind noch weiträumigere Abklärungen offen.
Bau und Betrieb von Inertstoffdeponien überlässt der Kanton Privaten. «Inertststoffe» bezeichnet Abfälle aus mindestens 95 Prozent gesteinsähnlichen Bestandteilen, die sich nicht mehr verändern. Dazu zählen etwa Ausbauasphalt, Betonabbruch, Dachziegel, Asbestzement (Eternit), Fensterglas oder Keramik-Produktionsabfälle.