Drei von vier Wehrpflichtigen sind diensttauglich

Im vergangenen Jahr sind gut drei von vier Stellungspflichtigen – 76,6 Prozent – als diensttauglich für den Militärdienst oder Zivilschutz erklärt worden. Das sind etwas mehr als im Vorjahr.

Ein Stellungspflichtiger wird einem Gesundheitstest unterzogen (Bild: sda)

Im vergangenen Jahr sind gut drei von vier Stellungspflichtigen – 76,6 Prozent – als diensttauglich für den Militärdienst oder Zivilschutz erklärt worden. Das sind etwas mehr als im Vorjahr.

Die höchste Rate an Diensttauglichen haben nach wie vor ländliche Kantone wie die beiden Appenzell und Uri. Zürich bildet das Schlusslicht. Im vergangenen Jahr wurden gemäss Mitteilung des Verteidigungsdepartements (VBS) in den Rekrutierungszentren der Schweizer Armee insgesamt 39’675 stellungspflichtige Schweizer abschliessend beurteilt. 25’213 oder 63,6 Prozent sind tauglich für den Militärdienst und 5164 oder 13 Prozent für den Zivilschutz.

9287 Personen wurden als medizinisch untauglich erklärt. Etwas mehr als tausend junge Männer (2,6 Prozent) wurden im vergangenen Jahr aus Sicherheitsgründen vom Militärdienst ausgeschlossen – eine minime Zunahme im Vergleich zum Vorjahr.

2012 lag der Anteil der Militärdiensttauglichen bei rund 62 Prozent und derjenige der Schutzdiensttauglichen bei 14,5 Prozent. Weder militär- noch schutzdiensttauglich waren damals rund 21 Prozent.

Innerschweizer

und Appenzeller besonders diensttauglich

Die höchste Rate von Militärdiensttauglichen haben weiterhin die Kantone Appenzell Innerrhoden, Obwalden, Uri, Luzern, Nidwalden und Appenzell Ausserrhoden. Dort liegen die Werte zwischen 79,5 und 72,5 Prozent. Die tiefste Rate weist der Kanton Zürich mit weniger als 52 Prozent aus.

Von den 181 Frauen, die sich freiwillig der Rekrutierung stellten, waren 83 Prozent diensttauglich. Knapp 10 Prozent aller Militärdiensttauglichen wurden im Jahr 2013 als Durchdiener rekrutiert: Sie leisten ihre Militärdienstzeit am Stück.

Gründe für Untauglichkeit können sowohl körperliche als auch psychische Probleme sein. Bei den körperlichen stünden Rücken- und Gelenkleiden sowie Probleme mit der allgemeinen Konstitution im Vordergrund, schreibt das VBS. Bei den psychischen Problemen gehörten mangelnde Belastbarkeit, Drogenkonsum, depressive Verstimmungen und Ängste zu den Ausschlussgründen.

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