Wegen des Todes einer 34-jährigen Mutter bei der Totgeburt eines Kindes im Spital Wil im Jahr 2007 stehen Ende August und Anfang September drei weitere Ärztinnen und Ärzte in Wil vor Gericht. Ihnen wird fahrlässige Tötung vorgeworfen.
Die Chefärztin der Gynäkologie am Spital Wil wurde bereits im Juni verurteilt: Das Kreisgericht Wil sprach gegen sie eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren aus. Die verurteilte Chefärztin soll ihre Funktion am Spital Wil behalten. Ihr wurde ein Facharzt als Coach und Begleiter zur Seite gestellt.
Der Kanton St. Gallen informierte am Dienstag über den Fall. Unerwähnt blieb dabei, dass sich am 28. August und 4. September drei weitere Ärzte vor dem Kreisgericht Wil verantworten müssen: Eine Gynäkologie-Oberärztin sowie der Chefarzt und ein Oberarzt der Anästhesie sind ebenfalls wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.
Die verstorbene Mutter, eine Bäuerin mit sieben Kindern, hatte ihr achtes Kind während er Schwangerschaft verloren und musste es tot gebären. Danach kam es zu Komplikationen, an denen die Frau starb. Den verantwortlichen Ärztinnen und Ärzten werden Fehler bei der Behandlung der Mutter vorgeworfen.
Gegen die drei Ärzte, die sich noch vor Gericht verantworten müssen, sind deutlich mildere Strafen beantragt als gegen die bereits verurteilte Chefärztin Gynäkologie. Dies sagte der zuständige Gerichtspräsident der Nachrichtenagentur sda.