Knapp drei Jahre nach dem Dreifachmord von Grenchen SO haben alle drei Angeklagten die Höchststrafe kassiert. Das Amtsgericht Solothurn-Lebern verurteilte die beiden geständigen Männer sowie die Drahtzieherin je zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe.
Das Gericht sprach einen 35-jährigen ehemaligen Spitzensportler, einen 27-jährigen ungelernten Koch und eine 51-jährige Frau des mehrfachen Mordes, des qualifizierten Raubes sowie der mehrfachen strafbaren Vorbereitungshandlungen zu Mord und Raub für schuldig.
Die Frau sei „nicht bloss Tippgeberin, sondern auch Denkerin und Lenkerin“ gewesen, sagte Amtsgerichtspräsident François Scheidegger bei der Urteilseröffnung am Freitag. Dafür spreche auch, dass sie die Tatwaffe versteckt und geholfen habe, die Kleider und Tatutensilien zu verbrennen.
Angeklagte ohne Regung
Die drei Verurteilten nahmen den Richterspruch ohne Regung hin. Den beiden Männern wurden die Fussfesseln im Gerichtssaal erneut nicht abgenommen. Die beiden Männer waren geständig. Die Frau hatte jedoch bestritten, die Morde in Auftrag gegeben zu haben.
Das Tötungsdelikt zeige eine von „Egoismus geprägte Geringschätzung fremden Lebens“, sagte Amtsgerichtspräsident Scheidegger. Das Ersticken durch Plastiksäcke sei „besonders grausam und kaltblütig“ gewesen.
Die 55-jährige Ehefrau sowie die 35-jährige Tochter waren auf diese Weise erstickt worden. Der 60-jährige Ehemann wurde mit einem Kopfschuss getötet.
Staatsanwalt setzt sich durch
Das Urteil entspricht den Anträgen von Staatsanwalt Jan Gutzwiller. Dieser hatte für alle drei Angeklagten eine lebenslängliche Freiheitsstrafe gefordert.
Der Verteidiger des 27-Jährigen hatte eine Freiheitsstrafe von 12 bis 16 Jahren gefordert. Der Verteidiger des ehemaligen Spitzensportlers hatte keinen Strafantrag gestellt
Mehrere Anträge der Verteidiger nach weiteren psychiatrischen Gutachten wurden vom Gericht abgewiesen. Das Gutachten des Forensikers Lutz-Peter Hiersemenzel erscheine vollständig und behandle alle wesentlichen Aspekte, sagte Scheidegger.
Der Verteidiger der als Drahtzieherin beschuldigten Frau hatte einen Freispruch von den zentralen Anklagepunkten gefordert. Das Gericht kam seinem Antrag nach einer teilbedingten oder bedingten Freiheitsstrafe nicht nach und verhängte die Höchststrafe.
Die 51-Jährige wird nach der Urteilseröffnung in Sicherheitshaft gesetzt. Die Verteidiger aller Angeklagten kündigten umgehend Berufung an.